Vaterschaft und Unterhalt – diese beiden Themen können zu Problemen führen, wenn ein Elternteil die alleinige Sorge für das Kind trägt. Nicht zuletzt zum Wohle des Kindes ist es wichtig, diese Punkte zu klären, und das geht mit "neutraler" Hilfe oft besser.
Deshalb bietet die Fachstelle Beistandschaften des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht verheirateten Eltern sowie allein erziehenden Müttern und Vätern kostenlos Beratung und Unterstützung an.
Die Unterhaltsvorschussstelle des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien informiert Sie über die Höhe des Unterhaltsvorschusses und weitere Anspruchsvoraussetzungen, die für Sie wichtig sind.
Wir beurkunden kostenfrei u.a.:
Um genug Zeit für eine individuelle Beratung und Beurkundung zu haben, empfiehlt es sich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Wer Ihnen weiterhilft, richtet sich danach, mit welchem Buchstaben der Familienname Ihres Kindes beginnt. Ist das Kind noch nicht geboren, richtet es sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens der Frau.
Anfangsbuchstaben | Telefon |
---|---|
F, K, P | 02 51/4 92-51 98 |
E, Sch | 02 51/4 92-51 89 |
B, D, I, Z | 02 51/4 92-51 86 |
A, C, G, H | 02 51/4 92-51 88 |
L, N, Q, U | 02 51/4 92-58 70 |
J, M, O, W | 02 51/4 92-51 50 |
S, St, V, X, Y | 02 51/4 92-51 87 |
R, T | 02 51/4 92-51 95 |
Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es:
Für Kinder zwischen dem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt für ein Kind seit dem 1.1.2020:
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen Sie schriftlich beantragen. Einen Antrag sowie das zugehörige Merkblatt finden Sie weiter unten.
Bitte beachten Sie, dass für ein Kind vom 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Ergänzungsblatt zum Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben beigefügt werden muss.
Der Antrag kann dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zugesandt oder zu den unten genannten Öffnungszeiten bei der Unterhaltsvorschussstelle abgegeben werden.
Folgende Unterlagen sind - soweit vorhanden - dem Antrag in Kopie beizufügen bzw. mitzubringen:
Zusätzlich bei der Antragstellung für Kinder ab dem 12. Lebensjahr:
Über die Höhe des Unterhaltsvorschusses und weitere Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Unterhaltsvorschussstelle. Wer Ihnen weiterhilft, richtet sich danach, mit welchem Buchstaben der Familienname Ihres Kindes beginnt.
Anfangsbuchstaben des Nachnamens | Ansprechpartner/in |
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Aa - Akr, E, H, I, Si - Sz | Annette Schöning, Tel. 02 51/4 92-51 96 SchoeningA@stadt-muenster.de |
Aks - Arj, C, Gp - Gz, P, Sa - Sh, St | Sandra Leve, Tel. 02 51/4 92-57 74 LeveS@stadt-muenster.de |
Ark - Az, Ga - Go, M | Marlies König, Tel. 02 51/4 92-51 15 KoenigM@stadt-muenster.de |
Ba - Berh, Fa - Fl, K, O | Christine Stuermer, Tel. 02 51/4 92-51 94 StuermerC@stadt-muenster.de |
Beri - Bz, Fm - Fz, J, N, Q, U, Y | Sabine Winter, Tel. 02 51/4 92-57 76 Winter@stadt-muenster.de |
D, L, R | Elke Amedick, Tel. 02 51/4 92-58 86 AmedickE@stadt-muenster.de |
Sch, T, V, W, X, Z | Barbara Horstmeier, Tel. 02 51/4 92-51 90 Horstmeier@stadt-muenster.de |
Die Unterhaltsvorschussstelle befindet sich im Gebäude Hafenstraße 30, 3. Etage, Zimmer 309, 311 und 315.
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Hafenstraße 30
48153 Münster
Tel. 02 51/4 92-51 89 (Beistandschaften)
Tel. 02 51/4 92-51 90 (Unterhaltsvorschuss)
Fax 02 51/4 92-79 41
Öffnungszeiten:
montags - freitags 8 - 12 Uhr
donnerstags 14.30 - 18 Uhr
und nach Vereinbarung
Öffnungszeiten während der Corona-Pandemie
Bis zum 31.1.2021 geschlossen!