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Karteikartenabschrift
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisadten.
Einige Fahrerlaubnisbehörde verlangen, dass dem Antrag auf Umtausch des bisherigen Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein eine Abschrift au sder Führerscheinkartei der Fahrerlaubnisbehörde, die die Erstausstellung des Führerscheins durchgeführt hat, beigefügt werden soll.
Gerne können Sie diese Karteikartenabschrift per E-Mail an kfz-zulassung@stadt-muenster.de beantragen, hierzu benötigen wird folgende Angaben:
- Ihren Namen, Vornamen (ggfs. Geburtsnamen)
- Ihr Geburtsdatum
- Falls vorhanden: Erteilungsdatum und Listen-Nummer des Führerscheins
- Ihre aktuelle Meldeanschrift
- Anschrift der jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei. Der Registerauszug wird unmittelbar an die jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde übermittelt. Eine Übersendung an Sie persönlich ist leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Führerscheine grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz ausgestellt werden. Wenn Sie die Prüfung in Münster gemacht haben, aber zur Zeit der Ausstellung nicht in Münster mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, dann liegen uns keine Daten zur erteilten Fahrerlaubnis vor. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an Ihren damaligen Hauptwohnsitz.