Die Zulassungsbehörde teilt jedem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um die Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Die Kennzeichen werden umgangssprachlich auch Nummernschilder genannt.
Die folgenden Unterpunkte geben Informationen zu einzelnen Kennzeichenarten und der Gestaltung von Kennzeichen.
Für die Zuteilung von Versicherungskennzeichen, z. B. für Kleinkrafträder mit max. 50 ccm, sind ausschließlich die Versicherungen zuständig.
Tel. 02 51/4 92-35 11
Fax 02 51/4 92-79 52
Behördenrufnummer 115
Rudolf-Diesel-Straße 7
48157 Münster
Mo.-Mi. 7.30-16 Uhr
Do. 7.30-18 Uhr
Fr. 7.30-12 Uhr
Ausschließlich nur mit Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Situation.