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Gebühren Kfz-Zulassung
Wir sind nach der Gebührenordnung verpflichtet, folgende Gebühren zu erheben:
Neuzulassung | 27,60 EUR |
Neuzulassung eines ungetypten Fahrzeuges | 42,90 EUR |
Umschreibungen, d. h. Änderungen der Papiere aufgrund von:
Standortwechsel mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens (z.B. aus Warendorf nach Münster), jedoch gleicher Halter | 28,20 EUR |
Halterwechsel | 30,20 EUR |
Halterwechsel innerhalb von Münster | 19,90 EUR |
Wunschkennzeichen | 10,20 EUR |
Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 EUR |
Saisonkennzeichen | 28,20 EUR |
Oldtimer-Kennzeichen | 28,20 EUR |
Kurzzeit-Kennzeichen zur einmaligen Verwendung | 13,10 EUR |
Abmeldung für Kraftfahrzeuge | 7,80 EUR |
Wiederzulassung ohne Halterwechsel ohne AKZ-Wechsel | 12,50 EUR |
Wiederzulassung ohne Halterwechsel mit AKZ-Wechsel | 27,60 EUR |
Wiederzulassung mit Halterwechsel ohne AKZ-Wechsel | 19,90 EUR |
Wiederzulassung mit Halterwechsel mit AKZ-Wechsel | 30,20 EUR |
Änderungen technischer Art (z.B. Reifengröße, Anhängerkupplung, Spoiler) die Gebühren können sich erhöhen | 12,00 EUR bis 49,60 EUR |
Änderung des Namens | 11,40 EUR bis 15,20 EUR |
Änderung der Anschrift | 10,80 EUR |
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel | 17,60 EUR bis 19,90 EUR |
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) sowie Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Tel II zusätzliche Gebühren an.
Die Gebühren für andere Zulassungs- und Abmeldegeschäfte erfragen Sie bitte unter 02 51/4 92-35 11 innerhalb unserer Öffnungszeiten.