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Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle!
Aktuelle Serviceeinschränkungen
Augrund eines Wasserschadens kommt es aktuell zu Serviceeinschränkungen und verlängerten Wartezeiten.
Die Nutzung der Fotoautomaten vor Ort ist aktuell nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Schließung der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am 9. Juli 2025
Aufgrund einer internen Fortbildungsmaßnahme bleibt die Fachstelle am Mittwoch, 9. Juli 2025, geschlossen. An diesem Tag werden keine Termine vergeben. Die Bearbeitung der laufenden Vorgänge wird sich daher verzögern.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Antragstellung und Terminvereinbarung
Die persönliche Antragstellung ist nur nach vorheriger Online - Terminvereinbarung möglich.
Dies gilt nicht für Erteilung von Kurzzeitkennzeichen, Kfz-Abmeldungen sowie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug oder Verzicht. Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie hier Informationen zur Neuerteilung
Telefonisch können Sie uns während unserer Öffnungszeiten unter der Servicenummern 0251/492 3511 erreichen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder schreiben uns eine E-Mail – wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.
Online-Dienstleistungen
Folgende Anträge können Sie online stellen:
Fahrzeugzulassungen über das i-kfz Portal
Welche weiteren Zulassungsvorgänge Sie über i-Kfz vornehmen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, finden Sie hier.
Hinweis zur Zahlungsabwicklung in der Zulassungsstelle
Im Zuge einer organisatorischen Umstellung wird die Anzahl der Barzahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle reduziert. An ausgewählten Schaltern besteht weiterhin die Möglichkeit Barzahlungen vorzunehmen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die bevorzugte Zahlungsweise künftig bargeldlos erfolgen soll. Immer mehr Menschen bevorzugen die bargeldlose Bezahlung, was den Zahlungsverkehr für alle deutlich erleichtert. Zudem trägt diese Umstellung dazu bei, Sicherheitsrisiken zu minimieren, da der hohe Bargeldbestand an den Kassen verringert wird.
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen weiterhin einen effizienten und sicheren Service zu gewährleisten.
Wichtige Informationen für Geschäftskunden
Die Bearbeitung von Geschäftskunden und Händlern findet ab dem 15. Juli 2024 nur nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Online-Terminvergabesystem statt. Eine Bearbeitung von Vorgängen ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich. Ausgenommen hiervon sind KFZ-Abmeldungen.
Terminzeiten: Montag bis Donnerstag 14 bis 15.30 Uhr
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich online. Bei der Terminvereinbarung ist die Anzahl der Vorgänge anzugeben.
Bei mehr als drei Zulassungsvorgängen können die Vorgänge nicht am selben Tag bearbeitet werden. Alle Zulassungsvorgänge müssen zusammen abgegeben werden.
Die Termine werden täglich morgens um 8 Uhr für den aktuellen Wochentag freigeschaltet. Eine Buchung von Terminen für Folgetage ist nicht möglich. Termine sind ausschließlich über den Punkt „Geschäftskunde / Händler“ zu buchen.
Führerscheinumtausch
Am 19. Januar 2025 endet der Stichtag für den Umtausch des alten Papierführerscheins im Rahmen der EU-weiten Vereinheitlichung von Führerscheinen. Dies betrifft Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die nach 1971 geboren wurden und noch im Besitz eines Papier-Führerscheins (Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998) sind.
In diesem Zusammenhang weist die Fahrerlaubnisbehörde darauf hin, dass auch bei Nichteinhaltung der Frist, die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit behält. Der Führerschein dokumentiert lediglich den Besitz der Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis auch nach dem 19. Januar 2025 weiterhin fahren dürfen.
Jedoch stellt ein abgelaufener Führerschein eine Ordnungswidrigkeit dar, welche z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einem geringen Verwarngeld geahndet werden kann. Die Fahrerlaubnisbehörde bemüht sich daher, zeitnah ausreichend Termine für den Führerschein-Umtausch zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Führerschein – Umtauschpflicht“.
Passbilder vor Ort
Es ist vor Ort möglich, ein digitales Passbild zu machen. Dieses kann für den Kartenführerschein, die Fahrerkarte und den Fahrerqualifizierungsnachweis genutzt werden. Die Kosten für ein digitales Passbild betragen 8€.
Für einen internationalen Führerschein und Anträge auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ein digitales Passbild nicht nutzbar. Dafür bringen Sie bitte ein ausgedrucktes biometrisches Passbild (35x45mm) mit.
Die Nutzung von digitalen Passbildern, welche nicht vor Ort in der Zulassungsstelle aufgenommen wurden, ist generell nicht möglich.