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Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle!
Eingeschränkter Service am 19. November 2025
Aufgrund unserer jährlichen Personalversammlung am Mittwoch, den 19. November 2025, sind wir ab 13:00 Uhr nur eingeschränkt telefonisch für Sie erreichbar. In dieser Zeit wird eine Notbesetzung für die Bearbeitung Ihrer Anliegen zur Verfügung stehen.
Termine für Geschäftskunden können weiterhin gebucht werden, jedoch sind die verfügbaren Slots begrenzt.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und stehen Ihnen gerne zu den gewohnten Zeiten wieder vollständig zur Verfügung.
Terminvereinbarung für die Antragstellung vor Ort
Für viele Anliegen ist eine Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ohne Termin können wir leider keine Anliegen bearbeiten.
So buchen Sie einen Termin:
Terminpflichtige Anliegen:
- Pflichtumtausch des Führerscheins
- Kfz-Zulassungsangelegenheiten
- Anliegen von Gewerbekunden
Ausnahmen (kein Termin erforderlich):
- Erteilung von Kurzzeitkennzeichen
- Kfz-Abmeldungen
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht (Weitere Informationen: Informationen zur Neuerteilung)
Hinweise zur Terminvergabe
Unsere Online-Termine sind aufgrund der hohen Nachfrage häufig schnell ausgebucht.
Täglich werden um 8 Uhr morgens neue Termine freigeschaltet. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig die Verfügbarkeit online.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig – so ermöglichen Sie anderen Bürgerinnen und Bürgern eine zeitnahe Bearbeitung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Online-Dienstleistungen - schnell, einfach und rund um die Uhr
Nutzen Sie unsere praktischen Online-Services, um viele Anliegen bequem von zu Hause aus zu erledigen:
- internationale Führerscheine
- Abmeldungen von KFZ
- Fahrzeugzulassungen über das i-kfz Portal
- Anschriftenänderungen KFZ
- Ersatz-ZBI
Weitere Zulassungsvorgänge und die Voraussetzungen zur Nutzung des i-Kfz Portals finden Sie hier
Kontakt
Sie erreichen uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten unter der Servicenummer: 02 51/4 92-35 11. Sollten wir telefonisch nicht erreichbar sein, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Hinweis zur Zahlungsabwicklung in der Zulassungsstelle
Im Rahmen organisatorischer Umstellungen wurde die Anzahl der Barzahlungsoptionen in der Zulassungsstelle bereits reduziert. An ausgewählten Schaltern ist Barzahlung derzeit noch möglich.
Bitte beachten Sie, dass künftig bargeldlose Zahlungen bevorzugt werden. Diese moderne Zahlungsweise bietet mehr Komfort und Sicherheit, da sie den Kassenverkehr vereinfacht und Bargeldbestände reduziert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen weiterhin einen effizienten und sicheren Service anbieten zu können.
Wichtige Informationen für Geschäftskunden
Ab dem 1.12.2025 erfolgt die Zahlungsabwicklung ausschließlich bargeldlos.
Die Bearbeitung von Geschäftskunden und Händlern ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Online-Terminvergabesystem möglich.
Ohne Termin ist eine Bearbeitung nicht möglich (ausgenommen Kfz-Abmeldungen).
Terminzeiten:
Montag bis Donnerstag, 14 bis 15.30 Uhr
Wichtige Hinweise zur Terminvereinbarung:
- Termine können ausschließlich online gebucht werden.
- Bei der Terminbuchung geben Sie bitte die Anzahl der Vorgänge an.
- Bei mehr als drei Zulassungsvorgängen ist eine Bearbeitung am selben Tag nicht möglich.
Bitte reichen Sie alle Zulassungsvorgänge gemeinsam ein. - Termine werden täglich um 8 Uhr für den jeweiligen Tag freigeschaltet. Eine Buchung für Folgetage ist nicht möglich.
- Termine sind ausschließlich über den Punkt „Geschäftskunde/Händler” im Terminvergabesystem zu buchen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Führerscheinumtausch
Am 19. Januar 2025 endete der Stichtag für den Umtausch des alten Papierführerscheins im Rahmen der EU-weiten Vereinheitlichung der Führerscheine. Dies betrifft alle Fahrerinnen und Fahrer, die nach 1971 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde.
Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der Frist weiterhin gültig bleibt. Der Führerschein dient lediglich als Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis. Das heißt: Auch nach dem 19. Januar 2025 dürfen Sie weiterhin fahren.
Ein abgelaufener Führerschein stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei einer Verkehrskontrolle mit einem geringfügigen Verwarngeld geahndet werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde bemüht sich, ausreichend Termine für den Führerschein-Umtausch zur Verfügung zu stellen, damit der Umtausch rechtzeitig erfolgen kann.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Führerschein – Umtauschpflicht“.
Passbilder vor Ort
Bei uns können Sie direkt vor Ort ein digitales Passbild anfertigen lassen (Kosten: 8 Euro).
Dieses Foto kann für folgende Dokumente verwendet werden:
- Kartenführerschein
- Fahrerkarte
- Fahrerqualifizierungsnachweis
Für den internationalen Führerschein sowie für Anträge auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist jedoch ein ausgedrucktes, biometrisches Passbild (35 × 45 mm) erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass digitale Passbilder, die nicht vor Ort aufgenommen wurden, nicht akzeptiert werden.


