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Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle!
Aktuelle Serviceeinschränkungen
Wegen eines Wasserschadens kommt es derzeit zu Serviceeinschränkungen und längeren Wartezeiten.
Wir bitte Sie herzlich um Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Terminvereinbarung für die Antragstellung vor Ort
Für viele Anliegen ist eine Antragstellung vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termine online ( Online-Terminvereinbarung )
Für folgende Anliegen ist eine Terminvereinbarung verpflichtend:
- Pflichtumtausch des Führerscheins
- Kfz-Zulassungsangelegenheiten
- Anliegen von Gewerbekunden
Ausnahmen (kein Termin erforderlich):
- Erteilung von Kurzzeitkennzeichen
- Kfz-Abmeldungen
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht (Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zur Neuerteilung finden Sie hier: Informationen zur Neuerteilung)
Wichtiger Hinweis zur Terminvergabe:
Unsere Online-Termine sind aufgrund der hohen Nachfrage oft schnell ausgebucht. Leider können wir derzeit wegen begrenzter personeller Kapazitäten nicht so viele Termine anbieten, wie gewünscht wird.
Zusätzlich werden ergänzende Termine in der Regel täglich um 8 Uhr freigegeben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, regelmäßig online nach freien Terminen zu schauen.
Falls Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig online zu stornieren. So geben Sie anderen die Möglichkeit, den Termin zu nutzen - das hilft allen weiter.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Dienstleistungen, die Sie rund um die Uhr bequem von zu Hause aus erledigen können.
Online-Dienstleistungen
Folgende Anträge können Sie online stellen:
- Abmeldungen von KFZ
- Fahrzeugzulassungen über das i-kfz Portal
- Anschriftenänderungen KFZ
- Ersatz-ZBI
- internationale Führerscheine
Weitere Zulassungsvorgänge und die Voraussetzungen zur Nutzung des i-Kfz Portals finden Sie hier :
Kontakt
Sie erreichen uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten unter der Servicenummer: 02 51/4 92-35 11. Sollten wir telefonisch nicht erreichbar sein, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Hinweis zur Zahlungsabwicklung in der Zulassungsstelle
Im Rahmen einer organisatorischen Umstellung wurde die Anzahl der Möglichkeiten zur Barzahlung in der Zulassungsstelle bereits reduziert. An ausgewählten Schaltern können Sie weiterhin in bar zahlen.
Wir bitten um Verständnis, dass die bevorzugte Zahlungsweise künftig bargeldlos sein wird. Immer mehr Menschen nutzen diese bequeme Zahlungsmethode, die den Zahlungsverkehr für alle deutlich erleichtert. Außerdem trägt die Umstellung dazu bei, Sicherheitsrisiken zu minimieren, indem der Bargeldbestand an den Kassen reduziert wird.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen auch weiterhin einen effizienten und sicheren Service bieten zu können.
Wichtige Informationen für Geschäftskunden
Die Bearbeitung von Geschäftskunden und Händlern erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Online-Terminvergabesystem (Terminvereinbarung). Ohne Termin ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich. Ausgenommen hiervon sind Kfz-Abmeldungen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen.
Terminzeiten:
Montag bis Donnerstag, 14 bis 15.30 Uhr
Wichtige Hinweise zur Terminvereinbarung:
- Termine können nur online gebucht werden.
- Bei der Terminbuchung geben Sie bitte die Anzahl der Vorgänge an.
- Bei mehr als drei Zulassungsvorgängen ist eine Bearbeitung am selben Tag nicht möglich.
Bitte reichen Sie alle Zulassungsvorgänge gemeinsam ein. - Termine werden täglich morgens um 8 Uhr für den jeweiligen Tag freigeschaltet. Eine Buchung für Folgetage ist nicht möglich.
- Termine sind ausschließlich über den Punkt „Geschäftskunde / Händler” im Terminvergabesystem zu buchen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Führerscheinumtausch
Am 19. Januar 2025 endete der Stichtag für den Umtausch des alten Papierführerscheins im Rahmen der EU-weiten Vereinheitlichung der Führerscheine. Dies betrifft alle Fahrerinnen und Fahrer, die nach 1971 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde.
Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der Frist weiterhin gültig bleibt. Der Führerschein dient lediglich als Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis.
Das heißt: Auch nach dem 19. Januar 2025 dürfen Sie weiterhin fahren.
Ein abgelaufener Führerschein stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei einer Verkehrskontrolle mit einem geringfügigen Verwarngeld geahndet werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde bemüht sich, ausreichend Termine für den Führerschein-Umtausch zur Verfügung zu stellen, damit der Umtausch rechtzeitig erfolgen kann.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Führerschein – Umtauschpflicht“.
Passbilder vor Ort
Bei uns können Sie direkt vor Ort ein digitales Passbild anfertigen lassen. Dieses digitale Passbild kann für den Kartenführerschein, die Fahrerkarte und den Fahrerqualifizierungsnachweis verwendet werden. Die Kosten hierfür betragen 8 Euro.
Für einen internationalen Führerschein sowie für Anträge auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ein digitales Passbild jedoch nicht zulässig. Bitte bringen Sie hierfür ein ausgedrucktes, biometrisches Passbild in der Größe 35 x 45 mm mit.
Bitte beachten Sie, dass digitale Passbilder, die nicht in der Zulassungsstelle aufgenommen wurden, generell nicht akzeptiert werden.