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Umweltplakette
Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
Kommunen und Städte können zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen Verkehrsverbote erlassen (sog. Umweltzonen).
Unter dem Verkehrszeichen zur Umweltzone wird auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Fahrzeuge ohne entsprechender Plakette dürfen keine Verkehrsverbotszone durchfahren.
Die Umweltplakette kann beim Bürgeramt auch online beantragt werden. Weitere Informationen dazu: Online-Beantragung der Umweltplakette beim Bürgerbüro
Für die Ausstellung einer Umweltplakette werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Gebühr für die Ausstellung der Umweltplakette beträgt 5,00 Euro.
Auf folgenden Internetseiten kann die Zuteilung von Umweltplaketten geprüft werden:
- Informationen der DEKRA rund um die Umweltplakette, mit Online-Plakettenprüfung: www.dekra.de
- Welche Umweltplakette Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen erhalten, kann überprüft werden auf der Seite des TÜV Süd


