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Herzlich willkommen!
Straßenverkehrsbehörde vorübergehend nicht erreichbar
Die Straßenverkehrsbehörde ist am 11. Juni 2026 aufgrund einer internen Veranstaltung ab 13 Uhr nur eingeschränkt erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse Ordnungsamt@stadt-muenster.de.
Wir bitten um Verständnis.
Fußball-WM: Ausnahmen für die Außengastronomie
Stadt Münster duldet Übertragungen auch nach 22 Uhr / Gegenseitige Rücksichtnahme ist gefordert
Die Fußball-Weltmeisterschaft soll auch in Münster ein Fest für alle Menschen aus unterschiedlichen Nationen sein. Damit Fans die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft gemeinsam verfolgen können, duldet die Stadt Übertragungen in Biergärten und in der Außengastronomie auch nach 22 Uhr. Spiele, die wegen der Zeitverschiebung von den USA, Kanada und Mexiko, erst spät abends beginnen, dürfen als Ausnahme von den sonst üblichen Anforderungen an den nächtlichen Lärmschutz bis zum Abpfiff gezeigt werden – ohne besonderen Antrag.
„Die Fußball-WM bringt Menschen unterschiedlichster Kulturen und Generationen zusammen – insbesondere beim gemeinsamen Fußballschauen. Mir ist wichtig, dass wir dieses besondere Erlebnis in Münster unkompliziert ermöglichen und der Gastronomie sowie Fans verlässliche Rahmenbedingungen geben“, sagt Oberbürgermeister Tilman Fuchs. „Mit der Ausnahmeregelung schaffen wir Klarheit für einen unbeschwerten Fußballsommer. Gleichzeitig gilt: Dieses Miteinander gelingt nur, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen.“
Daher bittet die Stadt alle Gastronominnen und Gastronomen sowie die Bürgerinnen und Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme. Lärm rund um die WM-Spiele lässt sich nicht vollständig vermeiden. Doch durch Verständnis füreinander und Rücksichtnahme lässt sich das gemeinsame Fußballschauen mit einem guten Miteinander vereinbaren.
Folgende Regeln sollen für die Zeit der Fußball-WM der Herren vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 gelten:
Es dürfen ausschließlich Live-Spiele der Fußball-WM 2026 gezeigt werden.
Nach 22 Uhr dürfen Übertragungen nur bis zum Ende des jeweiligen Spiels laufen. Anschließende Berichte dürfen nicht gezeigt werden.
Fernseher oder Beamer und Leinwände sollen so platziert werden, dass die angrenzende Nachbarschaft möglichst wenig durch den entstehenden Lärm negativ beeinflusst wird.
Die Lautstärke ist so niedrig wie möglich zu halten.
Es ist darauf zu achten, dass der öffentliche Straßenverkehr nicht abgelenkt oder beeinträchtigt wird.
Die genehmigten Außengastronomieflächen dürfen nicht überschritten werden.
Das Aufstellen großer Leinwände, die ein größeres Publikum ansprechen sollen, ist im Vorfeld weiterhin über das Ordnungsamt der Stadt Münster abzustimmen. Die geltenden Vorgaben zur Veranstaltungssicherheit sind weiter einzuhalten.
Wir gewährleisten Sicherheit und Ordnung für eine lebenswerte Stadt
Das Ordnungsamt ist für vielfältige Bereiche des täglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Sie möchten ein Gewerbe anmelden? Sie haben den Führerschein verloren oder ein neues Kraftfahrzeug gekauft? Sie ärgern sich über den grillenden Nachbarn oder den Hund auf dem Spielplatz? Vielleicht möchten Sie die Straße mit Blumenkübeln verschönern oder Sie haben ein „Knöllchen“ bekommen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.
Bei so vielfältigen Lebensbereichen ist die Balance zwischen den Vorstellungen oder Wünschen und den gesetzlichen Notwendigkeiten nicht immer leicht. Die Ergebnisse unserer Arbeit sind daher oft mit Eingriffen und Belastungen verbunden.
Natürlich kann das Ordnungsamt nicht alle Probleme lösen. Es wird aber immer für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt einstehen.
Neben Hinweisen zu benötigten Unterlagen erfahren Sie auf den folgenden Seiten, an welche Stelle Sie sich wenden können.
Scheuen Sie sich daher nicht, persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Auf dem Wochenmarkt
Wochenmärkte, Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte (Send) und Flohmärkte
Ob auf dem Wochenmarkt einkaufen, über den Flohmarkt schlendern und Schnäppchen schlagen oder eine Runde im Riesenrad auf dem Send drehen - das Marktwesen in Münster ist breit aufgestellt und hat einiges zu bieten.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Marktformen:
www.muenster.de/stadt/maerkte
Informationspflicht nach DSGVO
Für den Bereich Ordnungs-, Gewerbe- und Straßenverkehrsangelegenheiten haben wir die dem Gesetz entsprechenden Informationen zusammengestellt:
Hinweise zur Datenverarbeitung
(PDF; 49 KB)


