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Herzlich willkommen!
Wir gewährleisten Sicherheit und Ordnung für eine lebenswerte Stadt
Das Ordnungsamt ist für vielfältige Bereiche des täglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Sie möchten ein Gewerbe anmelden? Sie haben den Führerschein verloren oder ein neues Kraftfahrzeug gekauft? Sie ärgern sich über den grillenden Nachbarn oder den Hund auf dem Spielplatz? Vielleicht möchten Sie die Straße mit Blumenkübeln verschönern oder Sie haben ein „Knöllchen“ bekommen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.
Bei so vielfältigen Lebensbereichen ist die Balance zwischen den Vorstellungen oder Wünschen und den gesetzlichen Notwendigkeiten nicht immer leicht. Die Ergebnisse unserer Arbeit sind daher oft mit Eingriffen und Belastungen verbunden.
Natürlich kann das Ordnungsamt nicht alle Probleme lösen. Es wird aber immer für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt einstehen.
Neben Hinweisen zu benötigten Unterlagen erfahren Sie auf den folgenden Seiten, an welche Stelle Sie sich wenden können.
Scheuen Sie sich daher nicht, persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Corona - Verfügungen zum Schutz vor Neuinfizierungen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Rechtsverordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Aktuelle rechtliche Regelungen sind auf den Seiten des Landes zusammengestellt:
www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Corona-Seite der Stadt Münster: www.muenster.de/corona

Auf dem Wochenmarkt
Wochenmärkte, Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte (Send) und Flohmärkte
Ob auf dem Wochenmarkt einkaufen, über den Flohmarkt schlendern und Schnäppchen schlagen oder eine Runde im Riesenrad auf dem Send drehen - das Marktwesen in Münster ist breit aufgestellt und hat einiges zu bieten.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Marktformen:
www.muenster.de/stadt/maerkte
Informationspflicht nach DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Informationspflichten bei Erhebung von personenbezogenen Daten gegenüber den betroffenen Personen abhängig davon, ob personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) oder nicht (Art. 14 DSGVO) erhoben werden.
Für den Bereich Ordnungs-, Gewerbe- und Straßenverkehrsangelegenheiten haben wir die dem Gesetz entsprechenden Informationen zusammengestellt:
Hinweise zur Datenverarbeitung
(PDF, 49.1 KB)