Viele Wege führen durch die Schulzeit und zum Schulabschluss. Kinder und Jugendliche können dabei auf ganz unterschiedliche Schulformen, Schulprogramme und vor allem ein durchlässiges Schulsystem zurückgreifen. Das sollten Eltern wissen, wenn sie die "richtige" Schule für ihr Kind suchen. Das sollten auch Jugendliche wissen, die Sorge haben, ob ihre schulischen Leistungen für ihre Zukunft ausreichen.
Mit der Bildungsberatung unterstützt das Amt für Schule und Weiterbildung bei allen Fragen zu Schulwahl, Schulsystem, Schulformen und schulischen Abschlüssen, zu weiterführenden Schulen und Berufskollegs. Wir informieren Eltern, Schülerinnen und Schüler über mögliche Bildungs- und Ausbildungswege und beraten gezielt auch diejenigen, die aus anderen Ländern nach Münster kommen, bei Entscheidungen zu Schulwahl und Schulabschlüssen.
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW), zuletzt geändert am 26.8.2020 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0586/2020/1)
Der Rat der Stadt Münster hat den folgenden "Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)" beschlossen: