Im Informations-Flyer zur Elternmitwirkung erfahren Sie, wie Sie sich aktiv am Schulleben beteiligen können. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch auch unter der Hotline für Fragen rund um Mitwirkungsrechte:
Tel. 02 51/4 92-40 15
Here you can find the content of the flyer in English
Флаер в переводе на русский язык доступен здесь
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متن این فلایر را به زبان فارسی در اینجا دریافت میکنید
Hier finden Sie den Text des Flyers in deutsch
Schülerinnen und Schüler können ihre Schule und die Schulpolitik mitgestalten. Dafür gibt es Gremien wie die Schülervertretung, aber auch Medien wie Schülerzeitungen oder Schulwebseiten.
Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen.
Der Schülerrat vertritt alle Schülerinnen und Schüler der Schule; er kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder des Schülerrats sind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen.
Der Schülerrat kann lt. Schulgesetz während der Unterrichtszeit zusammentreten, sollte aber auf Unterrichtsveranstaltungen Rücksicht nehmen. (siehe Schulgesetz NRW SchulG § 74)
Der Jugendrat Münster ist keine Einrichtung zur Mitwirkung an der Schule, sondern bietet Kindern und Jugendlichen Mitwirkungsmöglichkeiten bei politischen Entscheidungen in der Stadt Münster.
Die Bezirksschülervertretungen (BSV) sind Zusammenschlüsse einzelner Schülervertretungen einer Stadt oder eines Stadtkreises, sie vertreten die Interessen der dortigen Schüler und Schülerinnen.
Der Vorstand einer Bezirksschülervertretung wird auf einer Bezirksdelegiertenkonferenz (BDK) gewählt. Auch nicht gewählte Schüler und Schülerinnen können mitarbeiten. Zusätzlich werden auf einer Bezirksdelegiertenkonferenz Landesdelegierte gewählt, die je nach Satzung auch dem Vorstand der BSV angehören und die Aufgabe haben, diese auf der Landesdelegiertenkonferenz der Landesschülervertretung (LSV) zu vertreten. Alle Landesdelegierten eines Bundeslandes bilden die LandesschülerInnenvertretung.
Überall dort, wo Kinder betreut oder erzogen werden, gibt es eine Vielzahl von Themen, die Eltern gemeinsam mit anderen Eltern und Erziehungsfachkräften auf den Elternabenden oder Klassenpflegschaftssitzungen besprechen.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen.
Für spezielle Themen auf Elternabenden vermitteln die Volkshochschule, die Schulpsychologische Beratungsstelle oder das Amt für Schule und Weiterbildung Referentinnen oder Referenten. Bei Konflikten im Team oder in der Klasse können Fachleute vermittelt werden, die zum Elternabend kommen können.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler. Einzelheiten regelt das Schulgesetz NRW in § 66. Die Schulkonferenz berät unter anderem über den Etat der Schule.
Markus Sawicki
Karla Foerste
Elmar Lemken
mail@stadtelternschaft-muenster.net