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Förderung und Zuschüsse
Förderung
Jedes Kind hat andere Fähigkeiten oder Talente; manche Kinder benötigen besondere Förderung. Eine spezielle Unterstützung kann im Einzelfall sinnvoll sein, vor allem wenn das Kind dem Unterricht in der Schule nicht (mehr) folgt oder nicht folgen kann.
Für benachteiligte, behinderte, besonders begabte oder entwicklungsauffällige Kinder gibt es in Münster zahlreiche Angebote zur besonderen Förderung, Unterstützung oder Hilfe.
Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Förderung
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurde ein großer Schritt in Richtung der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung vollzogen und die inklusive Bildung als Regelfall im Schulgesetz NRW (SchulG) verankert. Für Eltern ist es daher nicht mehr erforderlich, gegebenenfalls für ihr Kind einen Antrag auf das Gemeinsame Lernen zu stellen. Das Elternwahlrecht bleibt dennoch erhalten. Sofern die Beschulung an einer Förderschule ausdrücklich von den Eltern gewünscht wird, kann dieses auch umgesetzt werden.
In der Schullaufbahn gibt es zwei Ereignisse, die auch für Kinder mit einem festgestellten oder vermuteten sonderpädagogischem Förderbedarf von besonderer Bedeutung sind:
Einschulung
Ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor allem im Bereich Sprache, Lernen oder in der Emotionalen und sozialen Entwicklung vorliegt, lässt sich vielfach erst im Verlauf der Grundschulzeit feststellen, so dass für diese Kinder die Schuleingangsphase einen wichtigen Baustein im Hinblick auf die Einschätzung eventuell bestehender sonderpädagogischer Unterstützungsbedarfe darstellt. Den Eltern steht es dennoch frei, einen Antrag auf Überprüfung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes auch bereits im Rahmen der Einschulung zu stellen.
Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule
Auch hier gilt das Gemeinsame Lernen als Regelfall. Wird der Schüler / die Schülerin zielgleich gefördert, kommen für den Übergang Schulen in Betracht, an denen ein entsprechender Bildungsgang angeboten wird. Bei einer zieldifferenten Förderung stehen grundsätzlich Schulen aller Schulformen zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schulform oder gar eine konkrete allgemeine Schule besteht in diesem Fall jedoch nicht.
Lernförderung (BuT)
Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Das "Bildungs- und Teilhabepaket" (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Durch konkrete Leistungen wie der Lernförderung sollen Schüler*innen Unterstützung erhalten.
Sie möchten Lernförderkraft werden, dann melden Sie sich für den Einsatz an:
Hausunterricht
Der Hausunterricht ist in § 52 Schulgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF (§§ 43 bis 46) geregelt.
Anspruch auf Hausunterricht haben Schülerinnen und Schüler,
- die wegen einer Krankheit länger als sechs Wochen ihre Schule nicht besuchen können
- die wegen einer chronischen Erkrankung den Unterricht ihrer Schule an mindestens einem Tag in der Woche langfristig und regelmäßig versäumen müssen (z. B. Dialysepatientinnen und -patienten)
- schwangere Schülerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung
Wie beantrage ich Hausunterricht für mein Kind?
Eltern können unter Beifügung eines ärztlichen Gutachtens, das die voraussichtliche Dauer der Erkrankung feststellt, Hausunterricht bei der bisher besuchten Schule beantragen. Das Schulamt entscheidet über diesen Antrag und bestimmt in der Regel die bisher besuchte Schule zur Durchführung des Hausunterrichts.
Autismusfachberatung im Schulamt für die Stadt Münster
In vielen Schulen Münsters quer durch alle Schulformen und Bildungsgänge werden Kinder und Jugendliche mit Autismus unterrichtet. Förderliche und autismusfreundliche Rahmenbedingungen tragen entscheidend dazu bei, dass Schule gelingen kann.
Wir beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulen, Integrationshelfer und andere an der Förderung Beteiligte zu den unterschiedlichen Themenfelder rundum Schule und Unterricht.
Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
- Grundlegende Informationen zu Autismus-Spektrum-Störung
- Schullaufbahnberatung für alle Bildungsgänge und Schulformen
- Eingangs- und Übergangsberatung
- Umgang mit Lernbesonderheiten im Unterricht
- Methodische Hilfen und Interventionsstrategien
- Förderplanung
- Unterstützung und Beratung bei der Gutachtenerstellung nach AO-SF
- Beratung zu Nachteilsausgleich
- Kooperation im Unterstützungsnetz
- Kriseninterventionen
- Informationen bei Fragen zu Eingliederungshilfe und Schulbegleitung
- Kontaktadressen für Diagnose und Therapie
Ansprechpartnerinnen:
Heike Dönne, autismusberatung-doenne@schulamt-muenster.de
Waltraud Vechtel, autismusberatung-vechtel@schulamt-muenster.de
oder über das LWL-Beratungshaus, Bröderichweg 33, 48159 Münster, Tel. 02 51/2 10 54 00
Beratung bei Besonderer Begabung/Hochbegabung
Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt und kooperiert seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Personen und Initiativen auf dem Gebiet der Begabtenförderung.
An folgende Beratungsstellen können sich betroffene Eltern und Familien in Münster wenden:
Sportförderunterricht
Schulkinder haben immer häufiger motorische oder sprachliche Defizite. Diese können durch eine gezielte motorische Förderung und Bewegungsanreize ausgeglichen werden. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen werden durch den Schulärztlichen Dienst Sprach- und Motorikprobleme erkannt und den zuständigen Grundschulen mitgeteilt.
Die Grundschulen organisieren untereinander die Zusammenstellung von Schulanfängergruppen, denen Sportförderunterricht erteilt werden soll. Die Eltern und das Schulamt werden darüber informiert.
Eine Gruppe wird dann eingerichtet, wenn mindestens 8 Kinder für den Sportförderunterricht vorgesehen sind.
Gesundheitsförderung
Gesunde Ernährung, Bewegung und Entspannung sind für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wichtig. Die Volkshochschule Münster unterstützt eine frühzeitige Gesundheitsförderung und -erziehung mit zahlreichen Angeboten:
- Gesunde Ernährung
Eingebettet in ihre Angebote zur Gesundheitsförderung macht die Volkshochschule auch für Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ein differenziertes Weiter- und Fortbildungsprogramm mit dem Schwerpunkt "Gesunde Ernährung". - Multiplikatoren-Fortbildung
Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche in sozialen Einrichtungen - Coole Cliquen Kochen
Kochkurse für Schülerinnen und Schüler - Essen und Trinken mit Kasimir
Kasimir ist ein überlebensgroßer Hase, der Kindern, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften eine Fülle von Informationen, Leckeres zum Kennenlernen und vielfältige Anregungen zur gesunden Ernährung gibt, die auch im Kindergarten und in der Schule leicht umzusetzen sind.
Beratung bei Schulmüdigkeit
Kommen Kinder oder Jugendliche nicht (regelmäßig) zur Schule, wird im Einzelfall versucht, die Schülerinnen und Schüler zu motivieren, wieder regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Die Schulpsychologische Beratungsstelle ist Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräften, sie berät und unterstützt bei Fragen der Motivation, bei Schul- oder Leistungsproblemen und kennt Ansprechpartner bei familiären Schwierigkeiten.
In Münster ist in Kooperation mit den Vertretern der Förderschulen und Hauptschulen ein Handlungskonzept entwickelt worden.
Auch die Jugendhilfe bietet Unterstützung bei Schulmüdigkeit und Schulverweigerung an.
Weitere Angebote
Zuschüsse
Unter bestimmten persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen können Familien in zahlreichen Bereichen Unterstützung erhalten.
Betreuungs- und Verpflegungskosten im Ganztag
Unter bestimmten persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen kann der Elternbeitrag für das Betreuungsangebot und für die Verpflegungskosten auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Dieser Antrag wird im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bearbeitet:
Informationen zu Anmeldung und Kosten
Schulbücher (Übernahme des Eigenanteils)
Bei der Anschaffung von Schulbüchern müssen die Eltern einen Teil der Kosten zahlen. Wer Leistungen nach dem SGB XII oder nach dem SGB II, also laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, bekommt, kann einen Antrag auf Erstattung der Kosten stellen. Dann wird der so genannte Eigenanteil bei den Schulbüchern von der Stadt übernommen.
Der Eigenanteil für Schulbücher für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, sowie Bezieherinnen und Bezieher eines Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz wird zurzeit als freiwillige Leistung von der Stadt Münster übernommen. Eine Übernahme bei Personen, die lediglich Wohngeld, aber keine der vorgenannten Leistungen erhalten, ist leider nicht möglich.
Kosten für sonstige Schulmaterialien (zum Beispiel Taschenrechner, Hefte, Schreibmaterial, Sportzeug, usw.), Kopiergeld oder Klassenkasse usw. können nicht übernommen werden. Für viele Schülerinnen und Schüler wird hierfür aber durch das Sozialamt bzw. Jobcenter ein pauschaler Zuschuss gewährt.
Die Anträge auf Übernahme des Eigenanteils für Schulbücher können für alle münsterschen Schulen in städtischer Trägerschaft beim Amt für Schule und Weiterbildung gestellt werden. Bei der Antragsstellung sind die notwendige Unterlagen (Bewilligungsbescheid, Mitteilung der Schule über zu beschaffende Bücher) als Kopie einzureichen.
Sofern Leistungen nach dem SGB II bezogen werden, ist der Antrag (auch für nichtstädtische Schulen) beim Jobcenter Münster zu stellen, hier entfällt die Vorlage des Bewilligungsbescheides.
Der Antrag kann entweder direkt online oder in Papierform gestellt werden.
Schülerfahrkosten
Die Stadt Münster übernimmt als Schulträger die notwendigen Schülerfahrkosten, die bis zur nächstgelegenen städtischen Schule der entsprechenden Schulform entstehen. Die Bewilligung der Fahrkostenerstattung erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Die Erstattung ist auf einen Höchstbetrag von 100 Euro monatlich begrenzt.
Anspruchsvoraussetzungen
Maßgebliche Anspruchsvoraussetzung ist die Länge des Schulweges. Dieser ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin / des Schülers und der nächstgelegenen Schule des entsprechenden Schultyps. Einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten besteht bei Schulwegen folgender Länge:
- Klasse 1 bis 4: Schulweg mehr als 2,0 km
- Klasse 5 bis 10: Schulweg mehr als 3,5 km
- Klasse 11 bis 13: Schulweg mehr als 5,0 km
Deutschlandticket Schule
Die Schülerfahrkosten werden in der Regel über die Ausstellung eines „Deutschlandticket Schule“ (D-Ticket Schule) abgegolten. Die Ausstellung des D-Tickets Schule erfolgt durch die Stadtwerke Münster GmbH.
Mit dem D-Ticket Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, alle schulischen Fahrten nach und in Münster ganzjährig durchzuführen. Ergänzend besteht mit dem Ticket die Möglichkeit, in der Freizeit ebenfalls ganzjährig im gesamten Bundesgebiet beliebig mit dem ÖPNV zu fahren (nur Nahverkehr, kein Fernverkehr, wie z.B. IC und ICE).
• Eigenanteil
Für die Freizeitnutzung wird folgender Eigenanteil erhoben:
- für volljährige Schülerinnen und Schüler: 12,00 Euro
- für das erste minderjährige Kind: 12,00 Euro
- für das zweite minderjährige Kind: 6,00 Euro
Der Eigenanteil entfällt für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind einer Familie, außerdem für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die laufende Leistungen nach dem SGB XII erhalten.
• Ermäßigung durch Münsterpass
Unter der Voraussetzung, dass Münster Schul- und Wohnort ist, erhalten auch Inhaber/-innen eines Münsterpasses eine 50-prozentige Ermäßigung auf die von ihnen zu entrichtenden Eigenanteile. Die Stadtwerke Münster GmbH ermittelt die Höhe des zu zahlenden Eigenanteils.
• Antrag
Die Antragsstellung für das D-Ticket Schule erfolgt ausschließlich über das hierfür vorgesehene Portal der Stadtwerke Münster. Sie finden das Online-Portal unter: schuelerticket.stadtwerke-muenster.de. Hier erfolgt eine einmalige Registrierung im Portal, wo Sie Ihren Nutzernamen und ein Passwort festlegen müssen. Danach können alle Anträge von D-Tickets für Schüler*innen über diese Anwendung vorgenommen werden. Erziehungsberechtigte mit mehreren minderjährigen Kindern können diese Anträge gesammelt stellen. Die Bestellfrist für ein D-Ticket Schule für einen kommenden Monat ist immer der 15. des aktuellen Monats. Informationen zum Online-Portal sowie zum D-Ticket Schule erhalten Sie unter: www.stadtwerke-muenster.de/deutschlandticket-schule oder direkt im Portal selbst unter den FAQs.
• D-Ticket Schule für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Fahrkostenübernahme
Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben, in der Regel, weil der Schulweg unter den erforderlichen Entfernungsgrenzen liegt, haben die Möglichkeit das D-Ticket Schule auf eigene Kosten zu beziehen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Stadtwerke Münster GmbH unter: www.stadtwerke-muenster.de/deutschlandticket-schule
Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs
• Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler
Bei den Berufskollegs können lediglich Schülerinnen und Schüler
- des Berufsgrundschuljahres,
- der Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr,
- der Bezirksfachklassen der Berufsfachschule und
- der Fachoberschulklassen 11 und 12
Schülerfahrkosten beantragen.
Allerdings dürfen sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
• Höhe der Erstattung (ÖPNV)
Grundsätzlich werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste Beförderung übernommen, das sind in der Regel die Kosten für die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Fahrbelege sind dem Antrag beizufügen. Hierbei können nur die Kosten der günstigsten Ticketvariante/-kombination übernommen werden. In vielen Fällen kann dies, auch bei nicht täglicher Nutzung, dass Deutschlandticket zum Preis von aktuell 49 Euro sein.
Die Erstattung ist auf einen Höchstbetrag von 100 Euro monatlich begrenzt.
Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen zahlen einen Eigenanteil von 50 Euro monatlich, so dass eine maximale Erstattung von 50 Euro im Monat gewährt werden kann. Mit Blick auf das Deutschlandticket bedeutet das für diesen Personenkreis, dass eine Kostenerstattung aktuell grundsätzlich nicht erfolgen kann, da die Kosten unter dem Eigenanteil von 50 Euro liegen.
Weitergehende Informationen zum Deutschlandticket erhalten Sie beim jeweiligen Verkehrsträger (z.B. DB, WB, RVM).
• Kostenerstattung für Fahrten mit dem PKW
Die Kosten für die Fahrten mit dem privaten PKW werden nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet, wenn die Benutzung öffentlichen Personennahverkehrs nicht zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn
- Sie auch unter Ausnutzung der günstigsten Verbindung regelmäßig mit Bus oder Bahn mehr als drei Stunden fahren müssten (Wartezeiten in der
Schule, vor und nach dem Unterricht, zählen nicht mit). - Sie die Wohnung überwiegend vor 6 Uhr verlassen müssten, um die Schule pünktlich zum Unterrichtsbeginn zu erreichen.
- eine geistige oder körperliche Behinderung es Ihnen unmöglich macht, Bus oder Bahn zu benutzen.
Antragsfrist
Anträge auf Erstattung von Schülerfahrkosten müssen für das abgelaufene Schuljahr bis spätestens 31.10. des Jahres gestellt werden, in dem das Schuljahr endet.
Für das laufende Schuljahr 2023/2024 also bis zum 31.10.2024.
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden (gesetzliche Ausschlussfrist).
Prüfung im Einzelfall
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Hinweise und Erläuterungen nicht als Zusicherung etwaiger Leistungen gelten können. Ausschlaggebend ist immer die Einzelfallprüfung auf Grundlage des Schulgesetzes und der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für etwaige Fragen steht Ihnen das Team der Schülerfahrkosten gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Schulmitwirkung/ SV-Fahrten
Grundsätzlich gibt es für Aktivitäten in der Schule zwei Zuschuss-Möglichkeiten:
Eigenmittel der Schule
Jeder städtischen Schule stehen eigene Finanzmittel auch für Schulmitwirkungsaktivitäten zur Verfügung. Das muss innerhalb der Schule beantragt, ausgehandelt und entschieden werden (Schulleitung / Schulkonferenz).
Sondermittel des Amtes für Schule und Weiterbildung
Der Rat der Stadt hat Haushaltsmittel bereitgestellt, mit denen Veranstaltungen im Rahmen der Schulmitwirkung gefördert werden können. Diese Mittel - zum Beispiel für eine SV-Fahrt oder eine Referentin bzw. einen Referenten für den Elternabend - können von allen städtischen Schulen in Münster beim Amt für Schule und Weiterbildung mindestens vier Wochen vor Durchführung der Veranstaltung beantragt werden. Aktuelle Informationen können Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden (Tel. 02 51/4 92-40 15).
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)
Auch in Münster sind Kinder und Jugendliche von Armut bedroht, weil sie oder ihre Eltern über weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens verfügen. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket ist es möglich, Kinder und Jugendliche so zu unterstützen, dass wirtschaftliche Armut nicht zur Ausgrenzung aus dem Bildungssystem führt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert
- einen Zuschuss von 150 € pro Schuljahr zur Schulausstattung
- Kosten von Klassenfahrten und Ausflügen
- in bestimmten Fällen einen Zuschuss der Kosten für die Schulbeförderung, wenn die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsbereichs nicht mit der GoCard erreicht werden kann
- die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Kita oder Schule
- Lernförderung
- einen Zuschuss von 15 € pro Monat für die Teilhabe an außerschulischer Bildung, z. B. für Vereinsbeiträge in den Bereichen Musik, Kultur, Sport (bis einschließlich 17 Jahre)
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahren, wenn sie
- in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht,
- und eine Kita, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Auch Flüchtlingskinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Weitere Informationen, auch zur Antragsstellung, erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner/Ihrer Ansprechpartnerin in der Schule oder direkt beim Jobcenter der Stadt Münster:
Schüler-BAföG
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.
Anträge auf Förderung nach dem BAföG sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen. BaföG wird frühestens vom Beginn des Antragsmonats gezahlt (nicht rückwirkend!).
Zuschüsse im Bereich Besondere Begabung
Die Stadt Münster fördert Angebote aus folgenden Bereichen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer besonderen Begabung:
- Diagnostik und Beratung besonders begabter Kinder und Jugendlicher
- Förderung (mit Beratung) besonders begabter Kinder und Jugendlicher
- Fortbildung/ Qualifizierung von Fachkräften (Multiplikator*innen) für diesen Themenbereich
- Netzwerk Begabungsförderung (Aktivitäten und Selbstverwaltung)
Im Sinne einer begabungsgerechten Förderung von Kindern und Jugendlichen sollen dabei explizit Angebote unterstützt werden, die sich gezielt an nachweislich benachteiligte Gruppen (z.B. in Zusammenhang mit ihrer/n/m Herkunft, kulturellen Identität, finanziellen Mitteln, Gesundheit oder Geschlecht) richten.
Gemeinnützige, freie Träger sowie Einrichtungen staatlicher Institutionen, die für die beantragte Maßnahme keine anderen (staatlichen) Förderungen erhalten, können einen Zuschuss beantragen. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schulpsychologischen Beratungsstelle.