Herzlich willkommen!
Das Sportamt sorgt für attraktive Möglichkeiten im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport. Es unterstützt die lokalen Sportvereine und kümmert sich um die Qualität der Sportplätze, Turnhallen, Bäder und Trendsportanlagen in Münster.
Junge und alte Menschen finden für ihre unterschiedlichen Interessen in allen Stadtteilen ein vielfältiges Sportangebot.
Wir suchen Unterstützung!
Für den Einsatz in den städtischen Bädern suchen wir qualifizierte und engagierte Rettungsschwimmer (m/w/d) als Abrufkraft. Du bist mindestens 18 Jahre alt, ein Teamplayer, arbeitest kundenorientiert und kannst einen aktuellen Nachweis über einen
Erste-Hilfe-Kurs vorweisen? Dann werde Teil des Bäder-Teams und bewirb Dich jetzt.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Mehr Informationen zum Stellenangebot
Jahreskarten für städtische Bäder werden verlängert
Gute Nachrichten für alle Jahreskartenbesitzer: Das Sportamt wird ein weiteres Mal die Jahreskarten, die ab dem 31. Oktober noch gültig waren oder danach abgelaufen sind, um den Zeitraum der Schließung verlängern. Zum Start der Hallenbadsaison 2020 wurde der Kauf von Jahreskarten wieder ermöglicht und darauf hingewiesen, dass bei einer erneuten coronabedingten Schließung die Karten wieder entsprechend verlängert werden und kein Anspruch auf Erstattung besteht. Die Verlängerung der Gültigkeit hängt davon ab, wann die Bäder in Münster ihre Tore wieder öffnen dürfen.
Sportbox: Training an der frischen Luft
Unkompliziert, sicher und dazu noch kostenlos: Die Sportbox an der Sentruper Höhe ist zu Corona-Zeiten eine beliebte Anlaufstelle für Fitnessfans. Sie enthält Hanteln, Springseile, Medizinbälle uvm. Einfach über die App "SportBox - app and move" registrieren, im digitalen Terminkalender einen freien Slot buchen, Box öffnen und lostrainieren.
Mehr Informationen zur Sportbox

Online-Befragung: Vorschläge für neue Mehrzweckhalle in Amelsbüren
Amelsbüren ist in Bewegung: Mit dem Bau einer neuen Dreifachsporthalle auf dem Gelände der Sportanlage „Zum Häpper“ wird das Sport- und Freizeitangebot in Münsters südlichstem Stadtteil erweitert. Da wegen der Corona-Pandemie aktuell leider keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden, können Impulse und Ideen bis zum 18. April online eingereicht werden.
Mehr Informationen und Link zur Befragung
Informationen zur Tennis- und Speckbrettsaison 2021
Ab dem 29. März 2021, 0 Uhr können Sie Ihren Wunsch nach einer festen Platzbelegung an folgende E-Mail-Adresse mitteilen: busswolder@stadt-muenster.de
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten (Name, Straße, PLZ) sowie Platznummer, Tag und Uhrzeit (z. B. 11 Uhr – 12 Uhr) an.
Als Spielzeiten werden nur volle Stunden vergeben, pro Anmieter max. 2 Stunden.
Eine Reservierungsbestätigung erhalten Sie anschließend per E-Mail.
Der Saisonstart wird voraussichtlich - je nach Witterung - um den 1. Mai herum erfolgen. Nach dem Saisonstart können außerdem Zehner- und Stundenkarten für die Benutzung der Plätze erworben werden.
Der zuständigen Mitarbeiter des Sportamtes ist Andreas Bußwolder (Telefon 02 51/4 92-52 13).
- Informationen zur Platzvergabe und zu den Benutzungsgebühren (PDF, 104 KB)
- Übersicht der Plätze 1-9 (PDF, 28.2 KB)
Aktuelle Erreichbarkeit des Sportamtes
Persönliche Kontakte sollen in der aktuellen Situation möglichst vermieden werden.
Bitte wenden Sie sich mit einem sportbezogenen Anliegen telefonisch oder per E-Mail bei uns:
Tel. 02 51/4 92-52 01, sportamt@stadt-muenster.de
Schriftliche Nachrichten können Sie in unseren Briefkasten an der Friedrich-Ebert-Straße 110 werfen.
Die städtischen Sportanlagen sind für den Einzelsport wieder geöffnet!
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist nach § 9 (1) weiterhin grundsätzlich auf den und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig. In Übereinstimmung mit den Bund-Länder-Beschlüssen vom 3. März 2021 werden allerdings folgende Ausnahmen geschaffen:
Zulässig ist Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Zu allen anderen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Zulässig ist darüber hinaus:
- Wettbewerbe in Profiligen und Wettbewerbe im Berufsreitsport (unter Auflagen, ohne Zuschauer), das Training von Berufssportlern und Berufssportlerinnen
- Sportunterricht der Schulen und die entsprechenden Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen; sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen
- Das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U17, U15)
- Das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.
Sanitäre Anlagen
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist untersagt. Es dürfen lediglich die Toiletten einer Sportanlage genutzt werden.
Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung
Laut Verordnung „haben [die für die Einrichtung Verantwortlichen] den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.“
Mund-Nasen-Bedeckung
Bitte beachten Sie, dass in Ergänzung der Coronaschutzverordnung auf den städtischen Sportaußenanlagen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Die Bedeckung darf nur zur Ausübung des Sports abgenommen werden. Auf allen Verkehrsflächen und Toilettenbereichen muss hingegen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Bitte tragen Sie durch Ihr verantwortliches Verhalten zu einer Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bei!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Thorsten Imsieke, Tel. 02 51/4 92-52 14.
Nutzung von Sport- und Turnhallen/Gymnastikräumen in Coronazeiten
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb in Sport und Turnhallen/Gymnastikräumen ist derzeit unzulässig.
Ausgenommen von dieser Regelung sind unter Beachtung der allgemeinen Regeln (Abstand, Hygiene; Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen außerhalb der Sportfläche):
- Sportunterricht der Schulen
- Training der Bundes- und Landesleistungsstützpunkte
- Training von Berufssportlern
Bitte tragen Sie durch Ihr verantwortliches Verhalten zu einer Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bei!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Thorsten Imsieke, Tel. 02 51/4 92-52 14
Corona-Pandemie: Hallenbäder geschlossen
Aufgrund der aktuellen Lage und rechtlichen Bestimmungen bleiben die städtischen Hallenbäder weiterhin geschlossen.
Wir informieren Sie rechtzeitig über eine Wiedereröffnung.
Hilfe für den Sport
Der NRW-Rettungsschirm ist auch offen für Übungsleiter und Sportvereine. Antragsberechtigt sind sowohl gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, als auch freiberufliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, als gemeinnützige Unternehmen oder als Soloselbstständige arbeiten.
Betroffene können über die NRW-Soforthilfe 2020 finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen:
Bewegung, Spiel und Sport in Zeiten von Corona
Der Sportdezernent der Bezirksregierung, Thomas Michel, und die Beraterinnen und Berater im Schulsport der Bezirksregierung Münster haben eine Sammlung an Sport- und Bewegungstipps in Zeiten von Corona zusammengestellt. Wie wär's mit ein wenig Bewegung gegen Langeweile?
www.digitalersport.de
Informationen über Veranstaltungen
Aufgrund der aktuellen Verbreitung des Corona-Virus' und seiner Folgen kommt es derzeit zu zahlreichen Absagen von Veranstaltungen in der Stadt Münster.
Um genau zu erfahren, ob die bestimmte Veranstaltung stattfinden wird, gehen Sie auf die Internetseite der Veranstalter oder informieren Sie sich direkt bei den Sportvereinen.
Weitere Informationen zum Corona-Virus erhalten Sie auf: www.muenster.de/corona

Sportabzeichen in Münster
Für alle Bürgerinnen und Bürger, die das Sportabzeichen ablegen wollen, gibt es jetzt einen neuen Service: Über die splink-App des Deutschen Olympischen Sportbundes sehen Interessierte die Anforderungen für das Sportabzeichen in Bronze, Silber und Gold auf einen Blick. Außerdem sind Sporttreffs und Ansprechpartner schnell zu finden.
Wer sich registriert, kann Trainingsergebnisse eintragen und seine Erfolge vergleichen oder mit Freunden teilen.
sportabzeichen.splink.de/muenster