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Nachname
Welchen Familiennamen bekommt das Kind?
Sie führen einen gemeinsamen Ehenamen
Wenn Sie als verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt auch Ihr Nachwuchs im Allgemeinen automatisch diesen Ehenamen. Eine weitere Erklärung ist dafür nicht erforderlich.
Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Eltern kann es aber sein, dass diese allgemeine Regel nicht zum Zuge kommt. Das ist z.B. bei einer portugiesischen Mutter und einem deutschen Vater der Fall.
Wenn bei Ihnen das Recht verschiedener Staaten zu beachten ist, setzen Sie sich am besten möglichst früh persönlich oder telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir besprechen können, wie wir auch Ihnen schnell zu Geburtsurkunden für Ihr Baby verhelfen.
Sie führen keinen gemeinsamen Familiennamen
Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oder wenn Sie als unverheiratete Eltern aufgrund einer offiziellen Erklärung nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam für Ihren Nachwuchs ausüben, entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Sprössling den Familienamen des Vaters, den der Mutter oder einen aus den Namen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen erhalten soll. Sie können entscheiden, in welcher Reihenfolge ein Doppelname gebildet werden soll und ob er mit einem Bindestrich verbunden wird. Sofern ein Elternteil bereits einen Doppelnamen führt, gelten besondere Regelungen. Gerne beraten wir Sie in diesem Fall zu den Möglichkeiten.
- Ein Formular für die Erklärung (PDF; 642 KB) in der Sie den Namen festlegen, können Sie hier aufrufen, am Bildschirm ausfüllen und zum Unterschreiben ausdrucken.
Wenn Eltern für ihr erstes gemeinsames Kind einen Familiennamen festgelegt haben, haben sie damit auch entschieden, dass alle weiteren gemeinsamen Kinder diesen Familiennamen erhalten.
Sollte es vorkommen, dass Eltern sich nicht auf einen Namen für ihr Kind einigen können, erhält das Kind einen in alphabetischer Reihenfolge aus den Namen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen. Sollte ein Elternteil den Geburtsnamen ablehnen, überträgt das Familiengericht das Recht zur Bestimmung des Geburtsnamens einem Elternteil.
Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für Ihr Kind haben, erhält Ihr Kind automatisch den Familiennamen, den Sie selbst zum Zeitpunkt der Geburt führen.
Als allein sorgeberechtigte Mutter können Sie jedoch auch veranlassen, dass das Kind den Familiennamen des (noch) nicht sorgeberechtigten Vaters oder einen aus den Familiennamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen bekommt. Der Vater muss dafür die Vaterschaft wirksam anerkannt haben und er muss damit einverstanden sein, dass sein Nachwuchs seinen Namen führt.
Wenn Sie später mit dem Vater des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht begründen - entweder indem Sie beide heiraten oder indem Sie eine entsprechende Sorgerechtserklärung abgeben - können Sie den Geburtsnamen des Kindes noch einmal neu bestimmen.
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

