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Sterbefälle
Coronavirus: Reduzierter Publikumsverkehr
Wir reduzieren die Kontakte zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bestattungsinstitute und dem Standesamt so weit wie möglich:
Geben Sie bitte alle Unterlagen einschließlich des vertraulichen und nicht-vertraulichen Teils der ärztlichen Todesbescheinigung und der (Stammbuch-)Urkunden im Original im Bürgerbüro Mitte ab.
Klemensstraße 10, Stadthaus 1, Zugang über den Rathausinnenhof
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs: 8-18 Uhr
donnerstags: 8-18 Uhr
freitags: 8-12 Uhr
Die Unterlagen werden geprüft; der Sterbefall wird beurkundet.
Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Faxnummer an. Wir schicken Ihnen die Urkunde für die Bestattung eingescannt zu. Alle weiteren Urkunden erhalten Sie per Post.
Wenn Sie in das städtische Buchungsprogramm aufgenommen sind, erhalten Sie weiterhin vierzehntäglich die Mitteilung über die Gebühren, die von Ihrem Konto abgebucht werden. Wer die Gebühren nicht auf diesem Weg begleicht, meldet sich bitte vor Abgabe der Unterlagen unter 02 51/4 92-34 00.
Beurkundung von Sterbefällen
Verstirbt eine Person in Münster, so wird der Sterbefall vom Standesamt Münster beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und –zeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Benötigt werden
- Sterbeanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Nachweis des letzten Wohnsitzes
- Personenstandsurkunden
Sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt, ist die persönliche Vorsprache nicht notwendig.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Ausgestellte Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke, etwa für die Beerdigung, Krankenkasse oder Rente sind kostenfrei.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Die erste Urkunde kostet 14 Euro, jede weitere Urkunde 9 Euro.