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Ausschnitt eines alten Stadtplans von Münster aus dem Jahre 1862
 
Straßenschild Ringoldgasse
 
 
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Deutsche Gebietsverluste nach dem Versailler Vertrag

Straßenbenennungen nach Abstimmungsgebieten und Verlustgebieten

Der Friedensvertrag von Versailles beendete den Ersten Weltkrieg, stellte den Krieg in die alleinige Verantwortung des Deutschen Reiches und seiner Verbündeten und verpflichtete Deutschland zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen.
Das Zustandekommen des Vertrags und viele seiner Regelungen wurden von der Mehrheit der Deutschen als ungerecht und demütigend empfunden.
Deutschland musste ein Siebtel seines Gebietes und ein Zehntel seiner Bevölkerung abtreten.
Zur Erinnerung und Mahnung wurden in den Jahren von 1920 bis 1935 in Münster fünfzehn Straßen nach diesen Gebietsverlusten benannt.

Mit Abstimmungsgebiet bezeichnet man einen Landesteil, in dem die Bevölkerung - z. B. nach dem Ende eines Krieges - erklären kann, zu welchem der zur Wahl stehenden Staaten sie gehören möchte.
Ein Beispiel sind die grenznahen Gebiete des Deutschen Reichs und Deutschösterreichs, in denen 1920/1921 - ausgehend von dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker und aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags sowie des Friedensvertrags von Saint-Germain-en-Laye - Volksabstimmungen über ihre weitere staatliche Zugehörigkeit stattfanden.

Abstimmungsgebiete waren damals Nordschleswig, Eupen-Malmedy, die Bezirke Allenstein, Marienwerder und Oberschlesien sowie das südliche Kärnten.
Das Saarland wurde für 15 Jahre der Verwaltung des Völkerbundes unterstellt, danach wurde in einer Volksabstimmung die Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich beschlossen.
Quelle: Wikipedia → Abstimmungsgebiet, abgerufen am 28.01.2015

Ausführliche Informationen dazu stehen in Wikipedia:

Straßenbenennungen nach früher deutschen Städten und Landschaften sind
(in Klammern das Jahr der Benennung):

Das Saargebiet mit der Stadt Saarbrücken und das südliche Schleswig sind nach der Volksabstimmung wieder nach Deutschland gelangt.