Arbeitsschwerpunkte:
- Praktische Naturschutzarbeit (z. B. Kontrolle und Pflege der städtischen Vogelnistkästen)
- Unterstützung bei jahreszeitlichen Arbeiten (z. B. Grünflächenpflege, Apfelaktionstag, Weihnachtsschmuck Tauschbörse, Saatguttauschbox)
- Verschiedenste Aufgaben rund um das Haus der Nachhaltigkeit (z. B. Aktionstage/Wochen)
- Mithilfe bei der Organisation und Durchführung öffentlicher Umweltveranstaltungen (z. B. Familienumweltfest)
- Aktionen und Veranstaltungen im Bereich "Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)" (z. B. Hochbeete für Schulen)
- Begleitung der bürgerschaftlichen Kampagne "Münster bekennt Farbe".
- Auch die Mitwirkung bei Presseterminen sowie administrative Tätigkeiten gehört zu Ihrem Arbeitsbereich.
- für die Einsätze im gesamten Stadtgebiet steht ein eigenes Dienstfahrzeug mit E-Antrieb zur Verfügung.
Was muss ich mitbringen?
Wer sich bewirbt, muss zwischen 16 und 26 Jahren alt sein.
Wünschenswert sind außerdem:
- Die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Arbeiten
- Erfahrungen im Umwelt- und Naturschutz und der Arbeit mit Umweltinitiativen
- Bereitschaft zu Arbeitseinsätzen draußen bei Wind und Wetter
- Bereitschaft zu gelegentlicher Arbeit an einem Wochenendtag in Absprache
- Kommunikative Fähigkeiten
- Der Besitz eines gültigen Führerscheins Klasse (B), falls über 18 Jahre
Und sonst?
Das FÖJ beginnt jeweils am 1. August eines Jahres. Es wird ein Taschengeld in Höhe von zurzeit 330 Euro monatlich gezahlt. Da die Stadt Münster selbst keine Unterkunft stellen kann, ist die Unterkunft selbst zu organisieren. Gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten werden nicht von der Stadt Münster übernommen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist Träger der Maßnahmen in unserer Region, das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit die sogenannte Einsatzstelle.
Die FÖJler*innen nehmen während des Jahres an insgesamt 25 Seminartagen (verteilt auf mehrere Seminare) des LWL teil.
Das FÖJ wird von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze als Wartezeit anerkannt und durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert.