Der Nahverkehrsplan ist die Grundlage für alle strategischen Entscheidungen und Maßnahmen einer Kommune in ÖPNV-relevanten Planungen. Dies sind grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Linien- und Netzgestaltung aber auch auf die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Darüber hinaus dient er als Entscheidungsgrundlage bei Linienkonzessionsgenehmigungen im Genehmigungswettbewerb und bei Vergaben.
Aktuell gültig (seit Februar 2016) ist der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster. Er definiert für den Stadtbus- und auch für den münsterbezogenen Regionalbusverkehr sowohl
Bedienungsqualitäten:
als auch Beförderungsqualitäten:
Darüber hinaus benennt der 3. Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen entsprechend gesetzlicher Vorgaben, die geeignet sind, den ÖPNV in Münster unter den gegebenen städtebaulichen und finanziellen Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln.
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) können Fördermittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr (§ 11a ÖPNVG) sowie bei der Beschaffung von Neufahrzeugen für den ÖPNV (§ 11 Abs. 2 ÖPNVG) gewährt werden. Im folgenden finden Sie dazu die aktuelle Allgemeine Vorschrift der Stadt Münster zu § 11a ÖPNVG und die Richtlinie der Stadt Münster zu § 11 Abs. 2 ÖPNVG:
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 der Europäischen Union vom 23.10.2007 (EU-VO 1370/2007) haben die Aufgabenträger als in ihrem Wirkungskreis zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen:
Amt für Mobilität und Tiefbau
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 02 51/4 92-66 01
Fax: 02 51/4 92-77 35
mobilitaet(at)stadt-muenster.de
Ampel-Hotline
Anregungen, Störungsmeldungen:
02 51/4 92-61 66
Fahrradbüro
Telefon: 02 51/4 92-72 72
fahrradbuero(at)stadt-muenster.de