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Wahl-Lexikon
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag an 26. September 2021
An-, Ab- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes
In das Wählendenverzeichnis werden alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 15. August 2021 ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Münster gemeldet haben.
Wegzug aus Münster
Ziehen Sie bis zum Wahltag aus Münster weg, so geht das Wahlrecht für die Bundestagswahl in Münster nicht verloren. Sie können, sofern Sie in der neuen Gemeinde keinen Antrag auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen, in Münster wählen, beispielsweise per Briefwahl.
Zuzug in Münster
Wahlberechtigte, die sich nach dem 15. August 2021 bei der Stadt Münster anmelden, bleiben im Wählendenverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen und können dort wählen.
Wollen Sie schon in Münster wählen, müssen Sie spätestens bis zum 5. September 2021 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählendenverzeichnis der Stadt Münster beim Wahlamt stellen. Sie werden in diesem Fall aus dem Wählendenverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde gestrichen.
Umzug in Münster
Bei einem Umzug innerhalb von Münster nach dem 15. August 2021 bleiben Sie in jedem Fall in dem Wählendenverzeichnis des bisherigen Wahlbezirkes eingetragen. Eine Eintragung in das Wählendenverzeichnis des neuen Wahlbezirks ist nicht möglich.
Anzahl der Stimmen
Die Wahlberechtigten haben bei der Wahl zum Bundestag zwei Stimmen: eine Erststimme für die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten und eine Zweitstimme für eine Partei.
Auszählung
Direkt nach Schließung der Wahllokale pünktlich um 18 Uhr wird ausgezählt.
Ausgezählt wird zuerst die Zweitstimme, dann die Erststimme. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich. Ausgezählt wird vom für den jeweiligen Wahlbezirk gebildeten Wahlvorstand direkt im Wahllokal beziehungsweise für die Briefwahl in den zentralen Auszählungsstandorten.
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Abgeordneten werden zur Hälfte in den Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt, die andere Hälfte wird aus Landeslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Barrierefreie Wahllokale
Alle Wahllokale sollen barrierefrei sein - das ist das Ziel. Leider gibt es im Bereich der Stadt Münster noch einige Wahllokale, die nicht barrierefrei sind.
Über die Suchmaschine können Sie herausfinden, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Ist Ihr Wahllokal nicht barrierefrei, können Sie einen Wahlschein beantragen und damit entweder per Briefwahl Ihre Stimme abgeben oder ein anderes, barrierefreies Wahllokal in Münster aufsuchen.
Das Wahlamt der Stadt Münster ist bemüht, in den nächsten Jahren nach und nach alle Standorte, die den Vorstellungen nicht entsprechen, gegen barrierefreie Wahllokale auszutauschen.
Bundestag
Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Er wird von den Wahlberechtigten direkt gewählt und setzt sich grundsätzlich aus 598 Abgeordneten zusammen. Diese werden in 299 Wahlkreisen gewählt. Nordrhein-Westfalen teilt sich dabei in insgesamt 64 Wahlkreise auf. Die Stadt Münster hat die Wahlkreisnummer 129.
- Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf den Seiten des Bundestages.
Deutsche im Ausland
Im Ausland lebende Deutsche können gegebenenfalls auch an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen. Hierzu müssen Sie einen gesonderten Antrag auf Aufnahme in das Wählendenverzeichnis stellen. Dieser Antrag ist an die Gemeine zu richten, bei der Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren.
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Erkrankung am Wahltag
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum 24. September 2021 um 18 Uhr beantragt werden.
Bei einer plötzlichen Erkrankung am Wahltag können Sie noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines stellen. Dies ist nur dann möglich, wenn Sie durch die plötzliche Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen könnten. Die plötzliche Erkrankung muss durch ein Attest nachgewiesen sein. Soll eine andere Person die Unterlagen entgegennehmen, muss die Empfangsberechtigung auch hier durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen werden. Diese Person muss sich gegenüber dem Wahlamt ausweisen können.
Das Hauptwahlbüro befindet sich am Wahltag im Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 8/9.
Einfache Sprache
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt ein Heft zur Bundestagswahl in einfacher Sprache zur Verfügung:
einfach POLITIK: Bundestagswahlen
(PDF, 3,6 MB)
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Jede wahlberechtige Person kann die eigenen persönlichen Daten im Wählendenverzeichnis einsehen. Die Einsichtnahme ist vom 6. bis zum 10. September 2021 im Hauptwahlbüro möglich.
Die Daten anderer Personen können Sie jedoch nur bei Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählendenverzeichnis bezüglich anderer Personen ergibt, einsehen. Ausgeschlossen bleibt das Recht zur Einsichtnahme in das Wählendenverzeichnis hinsichtlich solcher Personen, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist.
Gesetze zur Bundestagswahl
- Die gesetzlichen Grundlagen für die Bundestagswahl finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters.
Hauptwahlbüro
Das Hauptwahlbüro zur Bundestagswahl ist vom 25. August bis zum 24. September geöffnet. Das Hauptwahlbüro finden Sie im Salzhof, Salzstr. 28.
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags: 8 bis 18 Uhr
Samstags: 8 bis 16 Uhr
Sonntags: geschlossen
Kreiswahlleiter
Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl ist:
Stadtdirektor Thomas Paal
Telefon 02 51/4 92-70 40
Stellvertretender Kreiswahlleiter:
Stadtrat Wolfgang Heuer
Telefon 02 51/4 92-70 10
Postadresse:
Stadt Münster, Kreiswahlleitung, 48127 Münster
Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale haben am Wahlsonntag, den 26. September 2021, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wählbarkeit
Wählbar zum Bundestag ist nach § 15 Absatz 1 des Bundeswahlgesetztes, wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt.
Wahlbenachrichtigungskarten
Die Wahlbenachrichtigungskarte ist die Mitteilung über die Eintragung in das Wählendenverzeichnis. Mit der Wahlbenachrichtigungskarte werden Sie über ihren Wahlraum informiert.
Die Wahlbenachrichtigungskarten zur Bundestagswahl werden bis zum 5. September 2021 zugestellt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist unter anderem die Eintragung im Wählerverzeichnis.
Stehen Sie im Wählendenverzeichnis können Sie auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte wählen. Nehmen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis/Reisepass mit zur Wahl.
Wahllokal
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahllokal (Wahlraum) eingerichtet.
Alle Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sie müssen den Stimmzettel in einer Wahlkabine im Wahlraum ausfüllen. Die Stimmabgabe muss geheim erfolgen.
Wahlsystem
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Abgeordneten werden zur Hälfte in den Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt, die andere Hälfte wird aus Landeslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Wahlvorstand
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus Wahlberechtigten, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus
- dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin,
- dem stellvertretenden Wahlvorsteher/der stellvertretenden Wahlvorsteherin und
- 3 bis 6 Beisitzern/Beisitzerinnen, aus diesem Kreis wird ein Schriftführer/eine Schriftführerin sowie ein stellvertretender Schriftführer/eine stellvertretende Schriftführerin bestimmt.
Zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlvorstandsmitglied ist grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte verpflichtet.