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Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Die Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 83 Münster I – Steinfurt IV, 84 Münster II und 85 Münster III – Coesfeld III waren spätestens bis zum 17. März 2022 um 18 Uhr beim Kreiswahlleiter einzureichen.
Die Wahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind, müssen gemäß § 19 Absatz 2 Satz 3 LWahlG ferner von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerbern. Der entsprechende Vordruck wird auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei der Anforderung sind gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LWahlO der Familienname, der Vorname und der Wohnort der/des vorgeschlagenen Bewerberin/Bewerbers und die Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe (Kurzbezeichnung), die den Kreiswahlvorschlag einreichen will, anzugeben.
- Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreter-Versammlung zur Aufstellung der Bewerbers / der Bewerberin (Anlage 9a zu § 23 Abs. 3 Nr. 3 LWahlO) (PDF, 812 KB)
- Versicherung an Eides statt (Anlage 10a zu § 23 Abs. 3 Nr. 3 LWahlO) (PDF, 753 KB)
- Kreiswahlvorschlag (Anlage 11a zu § 23 Abs. 1 Satz 1 LWahlO) (PDF, 887 KB)
- Zustimmungserklärung zur Aufnahme in einen Kreiswahlvorschlag (Anlage 12a zu § 23 Abs. 3 Nr. 3b LWahlO) (PDF, 854 KB)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 13 zu § 23 Abs. 3 Nr. 2, § 28 Abs. 2 Satz 3 LWahlO) (PDF, 836 KB)
- Bescheinigung des Wahlrechts (Anlage 15 zu § 23 Abs. 2 Nr. 3, § 28 Abs. 2 Satz 1 LWahlO) (PDF, 1.73 MB)