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Wohnungsaufsicht
Wohnungsmängel
Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG vom 1. Juli 2021 (GV.NRW.S.765) in der zurzeit gültigen Fassung obliegt der Stadt Münster die Aufgabe, auf die Beseitigung von Missständen an Wohngebäuden, Wohnungen oder Wohnräumen sowie Nebengebäuden und Außenanlagen des Wohnraumes hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Ein Missstand besteht, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs zu Wohnzwecken gegeben ist.
Im Rahmen der Wohnungsaufsicht werden weder Gutachten erstellt noch Schadstoffmessungen durchgeführt. Die Stadt Münster kann von dem Eigentümer oder der Eigentümerin auch nicht die Verbesserung des Wohnungsstandards verlangen, sondern lediglich auf die Erfüllung der Mindestausstattung hinwirken und die Beseitigung von Missständen anordnen.
Im Regelfall ist es daher notwendig, die Mängel oder Missstände durch einen technischen Sachbearbeiter überprüfen zu lassen.
Viele Mängel, vor allem Feuchtigkeitsmängel und daraus resultierende Schimmelpilzbildung entstehen häufig aus einem nicht angemessenen Heiz- und Lüftungsverhalten. Die Mieter/innen werden in diesen Fällen umfangreich beraten.
Zur Schadensmeldung verwenden Sie das nachstehende Formular und fügen Sie Fotos und den bereits mit Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin geführten Schriftverkehr bei. Ein Ortstermin wird aber nur vereinbart, wenn Sie an Hand von Fotos die Dringlichkeit und den erheblichen Umfang der Mängel dokumentieren und sich bereits erfolglos an den Vermieter/die Vermieterin gewandt haben.