Grenzachtender Umgang

Regenbogenflaggen auf dem Prinzipalmarkt
 
Fahnen zum Internationalen Frauentag am Stadthaus 3
 
 
Orange Day auf dem Prinzipalmarkt
 
Das Team des Amtes für Gleichstellung.
 

Das klappt im alltäglichen Miteinander nicht immer. Menschen überschreiten mit ihrem Verhalten unbeabsichtigt eine Grenze eines anderen, manchmal ohne sich dessen bewusst zu sein. Ist man aufmerksam, ist die Veränderung der Atmosphäre zwischen sich und dem anderen sofort spürbar. Vielleicht wird es auch erst im Nachhinein deutlich.

Mit grenzverletzendem Umgang ist nicht nur die sexuelle Belästigung gemeint, sondern grundsätzlich die Art und Weise des eigenen Agierens anderen Menschen gegenüber. Übergriffig ist es, wenn Personen ihr grenzverletzendes Verhalten trotz Hinweisen und Ermahnungen eventuell auch massiv wiederholen. Dieses Verhalten ist nicht mehr zufällig und aus Versehen.

Beispiele grenzverletzendes Verhaltens können sein:

  • Herabwertende Sprüche und Kommentierungen in Gesprächen, über Messenger-Dienste (WhatsApp, Signal, Instagram, etc.)
  • Zusenden von unerwünschten Fotos
  • Anzügliche Blicke
  • Unangemessenen Aufforderungen, Themen

Erleben Sie in Ihrem Umfeld solche Situationen? Möchten Sie sich mit jemanden dazu austauschen? Das Amt für Gleichstellung kann eine erste Anlaufstelle sein, um offen darüber sprechen zu können.

Infos und Beratung

Claudia Welp
Amt für Gleichstellung

Claudia Welp

stellv. Amtsleiterin, stellv. Gleichstellungsbeauftragte, Beratung, Gewalt gegen Frauen; häusliche Gewalt, Gesundheit, Trägerförderung

Dipl. Sozialarbeiterin

02 51/4 92-17 02

welpc@stadt-muenster.de