Europäische Charta für Gleichstellung

Regenbogenflaggen auf dem Prinzipalmarkt
 
Fahnen zum Internationalen Frauentag am Stadthaus 3
 
 
Orange Day auf dem Prinzipalmarkt
 
Das Team des Amtes für Gleichstellung.
 

Europäische Charta für Gleichstellung

Die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene“ wurde vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) entwickelt, um auf europäischer Ebene stereotype Rollenbilder zu vermeiden.

Mit der Unterzeichnung der Charta im Jahr 2009 hat sich die Stadt Münster als eine von über 2.000 Kommunen in 36 europäischen Ländern dazu verpflichtet, Aktionspläne zu erstellen, um Vorurteile und Diskriminierungen zu bekämpfen, die auf stereotypen Geschlechterrollen beruhen.

Trotz der in der Öffentlichkeit präsenter werdenden Vielfalt sind Rollenstereotype in unserer Gesellschaft nach wie vor fest verankert. Vorurteile wie „typisch männlich“ und „typisch weiblich“ können eine freie Gestaltung des eigenen Lebenslaufs erschweren. Traditionelle Rollenbilder begünstigen, dass weiterhin hauptsächlich Frauen für unbezahlte Sorgearbeit in den Familien verantwortlich sind oder setzen Männer unter Druck, beruflich erfolgreich zu sein.

Die Charta-Aktionspläne helfen, den Stand der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern in unserer Kommune zu dokumentieren und den Fortschritt voranzutreiben. Wir entwickeln die Aktionspläne in unserem Amt mit vielen Akteur*innen aus der Verwaltung und der Politik sowie Trägern aus der Gleichstellungsarbeit.

Inhalte eines Aktionsplans sind zum Beispiel:

  • klischeefreie Lebens- und Berufsplanung für Jugendliche,
  • gendergerechte Stadtplanung oder
  • Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt.

Die vier bisher in Münster verfassten Aktionspläne zeigen die Entwicklung der Gleichstellungsarbeit in Münster auf vielfältige Weise. Mithilfe der Aktionspläne wurden beispielsweise bereits mehr Straßen und Plätze nach Frauen benannt und im Amt für Gleichstellung konnten die Arbeitsbereiche LSBTIQ*und Männer und Jungen in der Gleichstellungsarbeit eingerichtet werden.

Die passenden Indikatoren dokumentieren die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen und den erreichten Grad der Gleichstellung in unserer Stadt. Grundsätzlich sind in den Aktionsplänen nur solche Projekte benannt, die im Rahmen des städtischen Haushalts mit „Bordmitteln“ erbracht werden können. Sollten im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen weitere Finanzmittel erforderlich werden, ist jeweils ein gesonderter Ratsbeschluss notwendig.

Infos und Beratung

Julia von Hayn
Amt für Gleichstellung

Julia von Hayn

Beratung, FinanzFAIRteilung (Gender Budgeting), Europäische Charta für die Gleichstellung

Volljuristin

02 51/4 92-17 04

vonhayn@stadt-muenster.de