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Einbürgerung
Sie möchten weitere Informationen zur Einbürgerung erhalten?
Die folgenden Seiten geben Ihnen neben einem Überblick zum Verfahrensverlauf noch weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie den notwendigen Formularen, die Sie für eine Einbürgerung benötigen.
Aktuelles
Am 27.6.2024 tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft.
Die nachfolgenden Informationen sind auf das neue Gesetz bereits angepasst.
Alle Anträge, die ab dem 23.8.2023 eingegangen sind, werden nach dem neuen Gesetz geprüft.
Infoveranstaltung
In diesem Jahr finden regelmäßig Infoveranstaltungen zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen und Antragstellung statt. Es gibt einen Vortrag, der ca. 45 Minuten dauert. Anschließend können Sie allgemeine Fragen stellen. Der Vortrag kann einen Beratungstermin ersetzen.
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Namensänderung
Falls Sie nach der Urkundenübergabe eine Namensänderung wünschen, können Sie, sobald Sie den Urkundentermin wissen, hier einen Termin beim Standesamt für eine Namensangleichung (Punkt Namenserklärung) reservieren.