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Einbürgerung
Personen, die in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können diese durch die Einbürgerung erwerben. Dies geschieht nur auf Antrag und nicht automatisch. Wird über den Antrag positiv entschieden,
wird eine "Einbürgerungsurkunde" ausgestellt. Danach können Sie in den zuständigen Bürgerbüros deutsche Pass- und Ausweisdokumente beantragen. Durch die Einbürgerung erwerben Sie neben anderen Rechten auch das allgemeine Wahlrecht.
An dieser Stelle finden Sie ein Angebot, den Antrag auf Einbürgerung selbständig vorzubereiten.
- Zuerst können Sie sich hier über die Einbürgerungsvoraussetzungen informieren.
- In einem zweiten Schritt können Sie sich hier auf die Antragstellung vorbereiten.
Aktuelles
Neues Staatsangehörigkeitsgesetz
Am 19.01.2024 hat die Bundesregierung dem Gesetzentwurf sowie der Beschlussempfehlung des Innenausschusses für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht zugestimmt. Das neue Gesetz muss nun verkündet, also im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung steht noch nicht fest. Es ist beschlossen worden, dass das Gesetz 3 Monate nach Verkündung in Kraft tritt.
Neue Regelungen sind also geplant beschlossen, gelten aber derzeit noch nicht. An dieser Stelle wird darüber informiert, ab wann das neue Gesetz gilt (in Kraft tritt).
Auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums finden Sie weitere aktuelle Informationen - auch zu den geplanten Änderungen.
Sofern Sie bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt haben, werden die bis zum Abschluss der Antragsprüfung geltenden Gesetzesänderungen (z.B. die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit) bei der Prüfung Ihres Antrags berücksichtigt. Personen, die bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, werden schriftlich über die nächsten Schritte des Einbürgerungsverfahrens informiert, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt.
Termine
Reguläre Termine sind schnell ausgebucht. Neue Termine werden jeden letzten Mittwoch im Monat freigegeben. Termine werden zudem automatisch wieder freigegeben, sofern ein bereits gebuchter Termin storniert wird.
Infoveranstaltung
In diesem Jahr finden regelmäßig Infoveranstaltungen zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen und Antragstellung statt. Es gibt einen Vortrag, der ca. 45 Minuten dauert. Anschließend können Sie allgemeine Fragen stellen. Der Vortrag kann einen Beratungstermin ersetzen.
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