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Einbürgerung
Sie möchten weitere Informationen zur Einbürgerung erhalten?
Die folgenden Seiten geben Ihnen neben einem Überblick zum Verfahrensverlauf noch weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie den notwendigen Formularen, die Sie für eine Einbürgerung benötigen.
Am 27.6.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.
Alle Anträge, die ab dem 23.8.2023 eingegangen sind, werden nach dem neuen Gesetz geprüft.
Aktuelles
Sie können Ihren Einbürgerungsantrag jetzt auch online stellen:
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Einbürgerungsantrag damit gebührenpflichtig stellen. Das bedeutet, dass Sie die zur Antragstellung nötigen Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde einreichen und die anfallenden Bearbeitungsgebühren bezahlen müssen.
Über diesen Link: https://antragsservice-einbuergerung.de/05515000 gelangen Sie zum Online-Einbürgerungsantrag.
Zunächst werden Ihnen beim sogenannten „Quick-Check“ einige Fragen gestellt, hiermit soll vorgeprüft werden, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen bereits erfüllen. Wenn Sie den Quick-Check abgeschlossen haben, gelangen sie über den Button „Weiter“ zur Seite „bundID“. Um den Online-Antrag stellen zu können, ist ein BundID-Konto erforderlich. Wir empfehlen Ihnen die Registrierung mit „Benutzername und Passwort“, sofern Sie nicht über ein Dokument verfügen, mit den Sie ein BundID-Konto anlegen können (siehe https://id.bund.de/de/registration/eID). Sollten Sie bereits ein Konto angelegt haben, können Sie sich mit diesem Konto anmelden und müssen sich nicht erneut registrieren.
Nach der Registrierung/Anmeldung werden Sie automatisch zum Online-Einbürgerungsantrag geleitet. Folgen Sie dort bitte den Anweisungen und füllen Ihren Antrag aus. Zum Schluss laden Sie bitte alle eingescannten Nachweise hoch, bezahlen die Gebühr und senden Ihren Antrag ab.
Wenn Sie sich über das Einbürgerungsverfahren vorab informieren möchten, können Sie unsere Informationsveranstaltung besuchen.
Bei speziellen Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder während unserer Telefon-Sprechzeiten an uns.
Alternativ können Sie Ihren Einbürgerungsantrag per Post einsenden oder direkt in einen Briefkasten der Stadt Münster einwerfen.
Bitte senden Sie uns keine Originaldokumente zu!
Eine eigenständige Terminvereinbarung zur Beratung oder persönlichen Antragsabgabe ist nicht mehr erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Das Interesse an Einbürgerungen ist derzeit sehr hoch. Aktuell beträgt die Verfahrensdauer ungefähr 24 Monate. Wir bitten daher um Ihre Geduld.
Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, wird dieser unaufgefordert bearbeitet. Sie werden dann automatisch kontaktiert.
Bitte bedenken Sie, dass wiederholte Nachfragen zum Bearbeitungsstand das Verfahren für alle Antragstellenden verlängern kann.
Infoveranstaltung
In diesem Jahr finden regelmäßig Infoveranstaltungen zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen und Antragstellung statt. Es gibt einen Vortrag, der ca. 45 Minuten dauert. Anschließend können Sie allgemeine Fragen stellen. Der Vortrag kann einen Beratungstermin ersetzen.
Melden Sie sich hier an!
Namensänderung
Falls Sie nach der Urkundenübergabe eine Namensänderung wünschen, können Sie, sobald Sie den Urkundentermin wissen, hier einen Termin beim Standesamt für eine Namensangleichung (Punkt Namenserklärung) reservieren.