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Einbürgerung
Personen, die in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können diese durch die Einbürgerung erwerben. Dies geschieht nur auf Antrag und nicht automatisch. Wird über den Antrag positiv entschieden,
wird eine "Einbürgerungsurkunde" ausgestellt. Danach können Sie in den zuständigen Bürgerbüros deutsche Pass- und Ausweisdokumente beantragen. Durch die Einbürgerung erwerben Sie neben anderen Rechten auch das allgemeine Wahlrecht.
An dieser Stelle finden Sie ein Angebot, den Antrag auf Einbürgerung selbständig vorzubereiten.
- Zuerst können Sie sich hier über die Einbürgerungsvoraussetzungen informieren.
- In einem zweiten Schritt können Sie sich hier auf die Antragstellung vorbereiten.
Aktuelles
Antragstellung ohne Termin
Der Einbürgerungsantrag muss ab sofort nicht mehr persönlich in einem Termin abgegeben werden. Sie können Ihren Antrag auch per Post einsenden oder direkt in einen Briefkasten der Stadt Münster einwerfen.
Informationen zur Antragstellung
Termine
Reguläre Termine sind schnell ausgebucht. Neue Termine werden jeden letzten Mittwoch im Monat freigegeben. Termine werden zudem automatisch wieder freigegeben, sofern ein bereits gebuchter Termin storniert wird.
Infoveranstaltung
In diesem Jahr finden regelmäßig Infoveranstaltungen zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen und Antragstellung statt. Es gibt einen Vortrag, der ca. 45 Minuten dauert. Anschließend können Sie allgemeine Fragen stellen. Der Vortrag kann einen Beratungstermin ersetzen.
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