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Herzlich willkommen beim Bauordnungsamt!
Sie wollen ein Haus bauen, erweitern, umbauen, anders nutzen oder abbrechen?
Hier finden Sie Hinweise, die Ihnen auf dem Weg zum vollständigen Bauantrag helfen sollen. Wir informieren Sie insbesondere über die formalen Aspekte, die das Baurecht von der Planung bis zum Einzug fordert. Sie finden zu allen Fragen rund ums Planen und Bauen wichtige Informationen und die passenden Formulare.
Aktuell
Bauantrag digital – seit dem 1. Januar 2024 Bauportal.NRW nutzbar
Die Stadt Münster nimmt seit dem 1. Januar 2024 Bauanträge über das Bauportal.NRW digital an. Neben der reinen Antragstellung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, neben der erforderlichen Authentifizierung, auch Ihre digitalen Antragsunterlagen und die zum Antrag zugehörigen Bauvorlagen als PDF-Dokumente hochzuladen und zu übermitteln.
Privaten wie gewerblich tätigen Person steht das Bauportal.NRW zur Verfügung. Über das Bauportal.NRW gelangen Sie auf die entsprechende Plattform des Landes NRW. Dort werden Sie über einen Antragsassistenten durch das Antragsverfahren geführt. Dieser zeigt Ihnen auf, welche Unterlagen von Ihnen einzureichen sind. Am Umfang der einzureichenden Unterlagen hat sich auch durch die digitale Nutzung des Bauportal.NRW nichts verändert. Deshalb sollten sich Antragstellende im Vorfeld eingehend damit beschäftigen, denn ohne vollständige Unterlagen kann ein Antrag nicht eingereicht werden.
Welche Unterlagen dies im Detail sind, können Sie in der „Verordnung über bautechnische Prüfungen“ (BauPrüfVO) nachlesen. Auf eine detaillierte Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. Denn Bauvorhaben sind in ihrer Bandbreite so vielfältig, dass hier nicht jeder Einzelfall abgedeckt werden kann. Es wird daher empfohlen, Kontakt zu den Mitarbeitenden des Bauordnungsamtes aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Für Privatpersonen bedarf es einer vorherigen Registrierung im „Nutzerkonto Bund (BundID)“ und für Unternehmen (Bauvorlageberechtigte/Entwurfsverfassende) kann das auf ELSTER basierende Unternehmenskonto genutzt werden.
Im Dezember 2023 teilte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW mit, das mit Änderung der Landesbauordnung zum neuen Jahr auch das Vertrauensniveau bei der Authentifizierung als niedrig eingestuft wird. Für Privatpersonen bedeutet dies, dass Sie sich seit dem 1. Januar 2024 nur noch mit Benutzername und Passwort anmelden brauchen.
Die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bzw. des Vorbescheides können Sie mit diesem Formular beantragen.
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster
Ab dem 1. Januar 2026 gelten geänderte Gebührensätze für die Bauakteneinsicht und für Auszüge aus den Akten. Alle Änderungen sind auf der Folgeseite zusammengefasst.
Bauaktenarchiv: Einsicht in Bau- und Statikakten
Weitere Informationen rund um das Thema Bauen und Baurecht:
- Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: www.aknw.de
- Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen: www.ikbaunrw.de
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbd.nrw
- Netzwerk "Zuhause sicher": www.zuhause-sicher.de
- Bebauungspläne der Stadt Münster http://geo.stadt-muenster.de/stadtplanung


