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Staatsangehörigkeit
Die Behörde für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist Teil des Amtes für Bürger- und Ratsservice und zuständig für Einbürgerungen, die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, Optionsverfahren, Erklärungserwerb und Negativbescheinigungen. Zu diesen Themen können Sie sich auf den folgenden Seiten informieren.
Bitte beachten Sie, dass für Ihr Anliegen eine Terminvereinbarung notwendig sein kann.