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Steuern und Gebühren
Beherbergungssteuer
Zum 1. Januar 2024 reformiert die Stadt Münster die Beherbergungssteuer. Die wichtigste Änderung: Auch Geschäftsreisende müssen zukünftig die Steuer in Höhe von 4,5 Prozent des Übernachtungspreises zahlen. Eine Unterscheidung, ob aus touristischen oder beruflichen Gründen in Münster übernachtet wird, wird ab dem Jahr 2024 nicht mehr vorgenommen. Das hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 8. November beschlossen.
Von der Steuer ausgenommen werden Übernachtungen von Minderjährigen bei anerkannten Trägern der Jugendhilfe, die im Rahmen einer Ausbildung stattfinden. Auch bei Übernachtungen bei Klassenfahrten und ähnlichen schulischen Bildungsangeboten bis einschließlich zur Sekundarstufe II wird für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte keine Steuer erhoben.
Die Stadt Münster erhebt seit dem 1. Juli 2016 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 4,5 % auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungsleistungen in einem Beherbergungsbetrieb. Bis zur Novellierung der Satzung im November dieses Jahres wurden zunächst nur touristische Übernachtungen besteuert.
Die Steuer gilt zukünftig auch für sogenannte Tiny Apartments und ähnliche Einrichtungen, die in den vergangenen Jahren zur Kurzzeitunterbringung für Geschäftsreisende im Stadtgebiet entstanden sind.
Aktuelle Formulare
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Anmeldeformular Beherbergungssteuer
(PDF, 241 KB)
(nicht barrierefrei, nicht online ausfüllbar) - Online-Formular Anmeldung der Beherbergungssteuer
- Online-Formular Erfassungsbogen zur Beherbergungssteuer
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Formular: SEPA-Lastschriftmandat