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Stadt weitet Beherbergungssteuer auf Geschäftsreisen aus

09.11.2023 -

Münster (SMS) Zum 1. Januar 2024 reformiert die Stadt Münster die Beherbergungssteuer. Die wichtigste Änderung: Auch Geschäftsreisende müssen die Steuer in Höhe von 4,5 Prozent des Übernachtungspreises zahlen, die bislang nur bei touristischen Reisen verlangt wurde. Das hat der Rat in seiner Sitzung am 8. November beschlossen.

Von der Steuer ausgenommen werden Übernachtungen von Minderjährigen bei anerkannten Trägern der Jugendhilfe, die im Rahmen einer Ausbildung stattfinden. Auch bei Übernachtungen bei Klassenfahrten und ähnlichen schulischen Bildungsangeboten bis einschließlich zur Sekundarstufe II wird für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte keine Steuer erhoben.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Ausweitung der Steuer jährlich etwa eine Million Euro für den Haushalt der Stadt zusätzlich zur Verfügung steht. Die tatsächlich erzielten Erträge im Haushaltsjahr 2024 werden evaluiert und die Haushaltsansätze der Folgejahre bei Bedarf angepasst.

Die Neuregelung geht mit einem Abbau von Bürokratie einher. Für Hotels, Ferienwohnungsanbieter und andere Beherbergungsbetriebe entfallen der Prüfaufwand, ob für die Gäste eine Steuer erhoben werden muss, sowie die Pflicht, die Nachweise zehn Jahre lang aufzubewahren.

2016 hatte die Stadt eine Beherbergungssteuer zunächst nur für touristische Übernachtungen eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2022 in einem Beschluss klar, dass auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuert werden können.

Die Steuer gilt auch für sogenannte Tiny Apartments und ähnliche Einrichtungen, die in den vergangenen Jahren zur Kurzzeitunterbringung für Geschäftsreisende im Stadtgebiet entstanden sind. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen ermittelt zudem anhand der Wohnraumidentifikationsnummern, ob private Anbieter, die ihre Unterkünfte über Onlineportale wie Airbnb anbieten, ihrer Steuerpflicht nachkommen.

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