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Steuern und Gebühren
FAQs zur Hundesteuer und Hundebestandsaufnahme
1. Allgemeine Informationen zur Hundesteueranmeldung
Wie melde ich meinen Hund an?
Sie können Ihren Hund mithilfe des Online-Formulars der Stadt Münster anmelden.
Das Formular zur Hundesteueranmeldung finden Sie unter folgendem Link:
Online-Formular Hundesteuer
Ab wann ist mein Hund steuerpflichtig?
Die Hundesteuer ist ab dem 1. Tag des Monats zu zahlen,
- in dem der Hund aufgenommen wurde,
- in dem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt wird,
- ab dem 1. Tag des Monats nach dem Zuzug, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin aus einer anderen Gemeinde zuzieht.
Bis wann muss ich meinen Hund anmelden, damit die Anmeldung fristgerecht erfolgt und kein Bußgeld erhoben wird?
Die Hundesteuer ist innerhalb eines Monats anzumelden, nachdem der Hund steuerpflichtig geworden ist.
Ist die Entrichtung der Hundesteuer verpflichtend?
Jeder Haushalt, der in Münster einen oder mehrere Hunde hält, ist grundsätzlich zur Abgabe der Hundesteuer verpflichtet.
Muss jeder Hund einzeln angemeldet werden oder reicht es, wenn ich schon einmal einen Hund angemeldet habe?
Da der Steuersatz abhängig von der Anzahl der Hunde ist, ist es verpflichtend jeden zusätzlichen Hund innerhalb eines Haushalts anzumelden.
Es ist deshalb vor allem auch wichtig in der Anmeldung zu kennzeichnen, wie viele Hunde sich bereits im Besitz des Haushalts befinden und ob es sich um eine Neuanschaffung eines Hundes oder um die Anschaffung eines weiteren Hundes handelt.
Spielt die Hunderasse bei der Anmeldung eine Rolle?
Ja, die Hunderasse spielt bei der Anmeldung eine Rolle.
Die Hunderasse ist unter anderem deshalb wichtig, weil große und gefährliche Hunde beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen.
Hierzu wenden Sie sich am besten per E-Mail an Hunde@stadt-muenster.de oder postalisch an das Ordnungsamt im Stadthaus 1 (Klemensstraße 10, 48143 Münster).
Für gefährliche Hunde wird außerdem eine höhere Hundesteuer erhoben. Wird die Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW erfolgreich bestanden, kann die Steuer auf den regulären Steuersatz reduziert werden.
Wer innerhalb eines Haushalts darf die Steueranmeldung vornehmen?
Die Antragstellung ist nur durch volljährige Personen möglich. Da alle im Haushalt lebenden Hunde erfasst werden, sollten diese von derselben antragstellenden Person angemeldet werden.
2. Steuersätze, Befreiungen & Ermäßigungen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Münster?
Anbei finden Sie eine aktuelle Tabelle, aus der die in Münster erhobenen Steuersätze hervorgehen.
| Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter/einer Hundehalterin oder mehreren Personen gemeinsam | ||
|---|---|---|
| 1. | nur ein Hund gehalten wird | 120,00 € |
| 2. | zwei Hunde gehalten werden | 132,00 € je Hund |
| 3. | drei oder mehr Hunde gehalten werden | 144,00 € je Hund |
| 4. | ein gem. Abs. (2) als gefährlich eingestufter Hund gehalten wird | 750,00 € |
| 5. | zwei oder mehr gem. Abs. (2) als gefährlich eingestufte Hunde gehalten werden | 750,00 € je Hund |
Rechtsgrundlage: Hundesteuersatzung der Stadt Münster
Wann ist die Hundesteuer fällig?
Sie können die Hundesteuer jährlich oder halbjährlich zahlen.
Bei jährlicher Zahlung ist die Hundesteuer jeweils zum 1. Juli eines Jahres fällig.
Bei halbjährlicher Zahlung ist die Hundesteuer jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres fällig.
Ihre gewünschte Zahlweise können Sie im Online-Formular bei der Anmeldung Ihres Hundes auswählen.
Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der Zahlweise nur zum Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich ist. Beantragen Sie beispielsweise im Juni 2026 den Wechsel von der halbjährlichen zur jährlichen Zahlung, gilt die neue Zahlweise erst ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin bleibt die bisherige Zahlweise bestehen.
Wenn Sie möchten, können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Steuerbetrag wird dann automatisch von Ihrem Konto eingezogen.
Das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter dem folgenden Link:
Formular: SEPA-Lastschriftmandat
Gibt es Ausnahmen oder Ermäßigungen bei der Hundesteuer?
Es gibt die Möglichkeit die Hundesteuer für nicht gefährliche Hunde nur ermäßigt zahlen zu müssen.
Dies ist der Fall, wenn ein Hund:
- erforderlich zur Bewachung von Gebäuden ist, welche mehr als 200 Meter Luftlinie von anderen Gebäuden entfernt liegen.
- zur Jagd eingesetzt wird, eine erfolgreich bestandene Brauchbarkeitsprüfung vorgelegt werden kann und eine Jagdausübungsberechtigung vorgelegt werden kann.
- in einem Haushalt wohnt, in dem Personen Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld erhält. In diesem Fall kann die Ermäßigung allerdings nur für ein Jahr erfolgen.
Falls einer dieser Punkte, auf Sie zutrifft, können Sie mithilfe des Online-Formulars bei uns einen Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer unter folgendem Link stellen:
Online-Formular Hundesteuer
Kann ich mich auch von der Hundesteuer befreien lassen?
Es gibt in einigen Fällen die Möglichkeit sich von der Hundesteuer befreien zu lassen. Dies ist nicht der Fall bei gefährlichen Hunden.
Eine Befreiung kann beantragt werden bei Personen
die sich 2 Monate oder kürzer in der Stadt Münster aufhalten und nachweisen können, dass sie ihre Hunde bereits vor dem Aufenthalt besessen haben und in einer anderen Gemeinde in Deutschland zur Hundesteuer angemeldet haben.
Oder bei Hunden
- die nur zum Schutz und zur Hilfe von Personen dienen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „Bl“, „aG“, „GI“, „TBl“ oder „H“ besitzen
- die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken eingesetzt werden und die dafür vorgesehene Prüfung erfolgreich bestanden haben. Hierfür muss ein Prüfungszeugnis vorgelegt werden.
- die dazu ausgebildet wurden erkrankte Menschen zu unterstützen (Assistenzhunde im Sinne des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) und hierfür auch eingesetzt werden
- die von hierfür beauftragten Personen zum Feld-, Forst- und Jagdschutz eingesetzt werden und die Prüfung hierfür erfolgreich abgelegt haben. Hierfür ist ebenfalls ein Prüfungszeugnis als Nachweis einzureichen.
- die aus dem Tierheim Münster (Dingstiege 71 | 48155 Münster) adoptiert wurden. Die Hunde können in den ersten 12 Monaten nach Aufnahme in den Haushalt von der Hundesteuer befreit werden. Dies gilt allerdings nur für das Tierheim Münster an der Dingstiege, nicht für andere Tierheime in Münster oder Umgebung.
Falls einer dieser Punkte, auf Sie oder Ihren Hund zutrifft, können Sie mithilfe des Online-Formulars bei uns einen Antrag auf Befreiung der Hundesteuer unter folgendem Link stellen:
Online-Formular Hundesteuer
Wirkt sich die Anzahl der gehaltenen Hunde auf die Höhe der Steuer aus?
Ja. Wenn ein Haushalt mehrere Hunde hält, steigt ebenfalls der Steuerbeitrag pro Hund.
Die folgende Tabelle listet die jeweiligen Beitragshöhen auf:
| Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter/einer Hundehalterin oder mehreren Personen gemeinsam | ||
|---|---|---|
| 1. | nur ein Hund gehalten wird | 120,00 € |
| 2. | zwei Hunde gehalten werden | 132,00 € je Hund |
| 3. | drei oder mehr Hunde gehalten werden | 144,00 € je Hund |
| 4. | ein gem. Abs. (2) als gefährlich eingestufter Hund gehalten wird | 750,00 € |
| 5. | zwei oder mehr gem. Abs. (2) als gefährlich eingestufte Hunde gehalten werden | 750,00 € je Hund |
Rechtsgrundlage: Hundesteuersatzung der Stadt Münster
3. Abmeldung & Beendigung der Steuerpflicht
Unter welchen Voraussetzungen muss ein Hund von der Steuer abgemeldet werden?
Die Abmeldung des Hundes ist bei einem Wegzug aus Münster sowie bei Beendigung der Hundehaltung (bei Verlust oder Abgebe des Tieres) verpflichtend.
Wie funktioniert die Abmeldung und welche Fristen gelten hierbei?
Die Abmeldung muss innerhalb eines Monats bei der Stadt erfolgen.
Hierzu nutzen Sie am besten das Online-Formular zur Abmeldung:
Online-Formular Hundesteuer
Wird die Abmeldefrist versäumt, kann die Abmeldung nur noch rückwirkend bis zum Beginn des Kalenderjahres berücksichtigt werden, in dem sie beim Amt für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Münster eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuermarke wieder zurück an das Amt für Finanzen und Beteiligungen zu senden ist.
Zu welchem Zeitpunkt endet die Steuerpflicht nach einer Abmeldung?
Die Hundesteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem die Hundehaltung endet oder mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuermarke wieder zurück an das Amt für Finanzen und Beteiligungen zu senden ist.
4. Umzug & Adressänderungen
Reicht die Ummeldung im Bürgerbüro aus oder muss dem Amt für Finanzen und Beteiligungen der Umzug separat mitgeteilt werden?
Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns bitte auch dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Ihre neue Anschrift mit. So können wir Ihre Daten aktualisieren und Sie auch weiterhin erreichen.
Auch wenn Sie Ihre neue Anschrift bereits beim Bürgerbüro angemeldet haben, informieren Sie uns bitte zusätzlich über Ihren Umzug. Das Bürgerbüro übermittelt uns diese Änderung nicht automatisch.
Wie teile ich meinen Umzug dem Amt für Finanzen und Beteiligungen mit?
Wenn Sie innerhalb von Münster umziehen, wählen Sie im Online-Formular unter dem Anliegen „Änderung/Anträge“ die Option „Umzug innerhalb von Münster“ aus.
Anschließend können Sie uns Ihre neue Anschrift unter Angabe Ihres Kassenzeichens oder Ihrer Steuermarke mitteilen.
Wenn Sie aus Münster wegziehen, melden Sie Ihren Hund bitte über das Online-Formular ab.
Ziehen Sie aus einer anderen Gemeinde nach Münster, melden Sie Ihren Hund bitte über das Online-Formular an und geben Sie dabei das Datum Ihres Zuzugs an.
Das Online-Formular erreichen Sie unter dem folgenden Link:
Online-Formular Hundesteuer
5. Ergänzende Vorgaben & Sonderregeln
Welche Kriterien definieren einen „großen Hund“ nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)?
Ein großer Hund gemäß LHundG NRW ist ein Hund mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimeter und/oder einem Körpergewicht von mindestens 20 Kilogramm.
Es genügt, wenn eines dieser beiden Merkmale erfüllt ist.
Ein Hund gilt auch dann bereits als großer Hund, wenn diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht erfüllt sind, aber zu erwarten ist, dass sie künftig erreicht werden.
Wie messe ich die Schulterhöhe meines Hundes?
Anhand der untenstehenden Grafik können Sie sehen, wie Sie die Schulterhöhe Ihres Hundes ausmessen.
© Bild generiert mit ChatGPT
Muss der Hund zusätzlich bei weiteren Behörden oder Stellen registriert werden?
Große Hunde und gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW müssen ebenfalls dem Ordnungsamt der Stadt Münster gemeldet werden.
Hierzu wenden Sie sich am besten per E-Mail an Hunde@stadt-muenster.de oder postalisch an das Ordnungsamt im Stadthaus 1 (Klemensstraße 10, 48143 Münster)
Wie muss die Hundesteuermarke mitgeführt werden?
Die gültige Hundesteuermarke muss sichtbar am Hund befestigt werden und auf Nachfrage der Beauftragten der Stadt Münster vorgezeigt werden.
Sollte dies nicht gegeben sein, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Was ist ein gefährlicher Hund?
Als gefährliche Hunde gelten in Münster:
a) Hunde, die aufgrund ihrer Zucht auf eine besondere Angriffslust, Kampfbereitschaft, Schärfe oder vergleichbare Eigenschaften ausgerichtet sind oder bei denen eine Ausbildung begonnen oder abgeschlossen wurde, die darauf abzielt, den Hund zum Nachteil von Menschen einzusetzen, als Schutzhund auszubilden oder auf sogenannte Zivilschärfe abzurichten.
Nicht als Ausbildung zum Schutzhund gilt die von privaten Vereinen oder Verbänden angebotene Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern dabei keine gezielte Konditionierung des Hundes zum Nachteil von Menschen erfolgt.
b) Hunde, die als bissig eingestuft wurden.
c) Hunde, die einen Menschen in einer gefahrdrohenden Weise angesprungen haben.
d) Hunde, die nachweislich unkontrolliert Wild, Nutztiere, Katzen oder andere Hunde hetzen oder reißen.
Ebenfalls gelten folgende Hunderasen oder Kreuzungen mit diesen Hunderassen als gefährliche Hunde:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
6. Hundebestandsaufnahme
Was ist eine Hundebestandsaufnahme und zu welchem Zweck wird sie durchgeführt?
Mit der Hundebestandsaufnahme wird überprüft, wie viele Hunde tatsächlich im Gemeindegebiet gehalten werden. Dazu werden die vorhandenen Daten mit den tatsächlichen Verhältnissen abgeglichen, um nicht gemeldete Hunde zu erfassen und die Daten zu aktualisieren.
Ziel ist eine vollständige und aktuelle Datengrundlage für die Erhebung der Hundesteuer sowie eine gleichmäßige Erfüllung der steuerlichen Pflichten aller Hundehalterinnen und Hundehalter.
Warum ist die Hundebestandsaufnahme notwendig?
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, mit deren Einnahmen zahlreiche Aufgaben und Leistungen der Stadt finanziert werden. Durch die ordnungsgemäße Anmeldung ihres Hundes leisten Hundehalterinnen und Hundehalter einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung dieser öffentlichen Aufgaben.
Die Hundebestandsaufnahme hilft dabei, eine faire und gleichmäßige Erhebung der Hundesteuer sicherzustellen. Denn nur wenn alle Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind, tragen alle Hundehalterinnen und Hundehalter gleichermaßen ihren gesetzlich vorgesehenen Anteil.
Hat es Folgen, wenn man seinen Hund bisher nicht angemeldet hat?
Die Stadt setzt zunächst auf Information und Kooperation.
Daher haben Hundehalterinnen und Hundehalter die Möglichkeit, bislang nicht angemeldete Hunde bis zum 30. September 2026 ohne Bußgeld nachzumelden.
Die Hundesteuer ist in diesem Fall lediglich rückwirkend ab dem Zeitpunkt nachzuzahlen, zu dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde.
Ab dem 1. Oktober 2026 fallen für verspätete Anmeldungen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Bußgelder an. Da auch eine Überprüfung durch das Ordnungsamt erfolgt, wird empfohlen, die Anmeldung innerhalb der Frist vorzunehmen.

