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Gesundheitsförderung und -berichterstattung
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
Fördermöglichkeiten
Verfügungsfonds für Mikroprojekte zur Gesundheitsförderung
Dr. Tim Kornblum und Kathrin Mersch (beide Gesundheitsamt), Nicolaj Salzmann (Techniker Krankenkasse) (von links)
Die Stadt Münster rückt das Thema Gesundheit in den Stadtteilen weiter in den Fokus. In den Jahren 2026 und 2027 setzt sie gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse (TK) ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fort. Ziel des Förderprogrammes ist es, gesundheitliche Strukturen und Angebote auf lokaler Ebene zu stärken und damit einen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit in Münster zu leisten.
Für die Umsetzung stellt die TK einen Verfügungsfonds in Höhe von 100.000 Euro für zwei Jahre bereit. Gefördert werden Klein- und Mikroprojekte, die die Gesundheitskompetenz in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Stress- und Ressourcenmanagement, Entspannung, Gewaltprävention, Medienkompetenz, Einsamkeitsprävention sowie im Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln stärken. Auch Projekte zum Querschnittsthema Klimawandel und Gesundheit können gefördert werden.
- Mikroprojekte können mit einer Laufzeit von gut sieben Monaten umgesetzt werden (März bis Mitte Oktober 2026).
- Kleinprojekte haben eine Laufzeit von gut 1,5 Jahren (März 2026 bis Mitte Oktober 2027).
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, Initiativen und Vereine freier Träger sowie städtische Institutionen. Für Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen bestehen andere Fördermöglichkeiten der TK. Gefördert werden ausschließlich neue Projekte oder solche, die bereits bestehende Ansätze weiterentwickeln.
Antragstellung
Das Gesundheitsamt nimmt Anträge vom 25. November 2025 bis zum 1. Februar 2026 entgegen.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt per Mail oder telefonisch vor der Antragstellung wird empfohlen.
Neu sind in diesem Jahr zwei Infoveranstaltungen, bei denen Mitarbeitende des Gesundheitsamtes und der Techniker Krankenkasse für Fragen und den direkten Austausch zur Verfügung stehen:
- 25. November 2025 von 16 bis 18 Uhr im Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 6-7 im Hauptausschusszimmer; eine Anmeldung ist nicht erforderlich
- 9. Dezember 2025 von 16.30 bis 18 Uhr online; Anmeldungen bis zum 5. Dezember an Kathrin Mersch; die Zugangsdaten werden nach Anmeldung zugesandt
Kontakt: Kathrin Mersch
Förderrichtlinien
Hier finden Sie ab dem 25.11.2025 das neue Antragsformular
Geförderte Projekte 2024 und 2025
In den Jahren 2024 und 2025 wurden bzw. werden mit finanzieller Unterstützung der Techniker Krankenkasse (TK) jeweils acht Mikroprojekte in Münster umgesetzt.
Kurzberichte zu den geförderten Projekten
Inklusive Gesundheitsversorgung
Um ein Höchstmaß an Selbständigkeit für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ist ein inklusives Gesundheitssystem notwendig, das auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen eingeht und gesundheitsförderliche, präventive sowie rehabilitative Maßnahmen ermöglicht.
Das Gesundheitsamt stellt für die Förderung von Projekten zur inklusiven Gesundheitsversorgung jährlich 10.000 Euro zur Verfügung.
Mit diesem Geld unterstützt das Gesundheitsamt Projekte, die dabei helfen, dem Ziel der inklusiven Gesundheitsversorgung näher zu kommen. Anträge zu den Themen Aus-, Weiter- und Fortbildungen, Patienteninformationen, Präventionsprogramme, Barrierefreiheit, Strukturen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen in allen Quartieren können gefördert werden. Antragsfrist ist der 31. März eines jeden Jahres. Ein Beirat entscheidet auf der Grundlage von Förderrichtlinien über die Anträge.
Kontakt: Verena De Silva
- Förderrichtlinien (nicht barrierefrei) (PDF, 346 KB)
- Antragsformular
- Upload-Assistent Wenn Sie das Antragsformular nicht mit einem elektronischen Personalausweis legitimieren, drucken Sie den erstellten Antrag bitte aus, unterschreiben ihn und laden ihn über diesen Link mit dem Konzept oder sonstigen Anlagen hoch.
Stiftung Siverdes
Die größte Sozialstiftung Münsters setzt seit 1768 den Letzten Willen des fürstbischöflichen Hofkammerrats Dr. jur. Friedrich Christian Siverdes um: die Verteilung ihrer Erträge „unter die Not leidenden Armen, nämlich unter die armen Kranken nach Wohlbefinden.“ Sie unterstützt das örtliche Wohlfahrtswesen, die „Hilfe zur Selbsthilfe“ und das bürgerschaftliche Engagement. So fördert sie zum Beispiel Selbsthilfegruppen und unterhält seit 1999 die FreiwilligenAgentur Münster. Sie ist Eigentümerin von bezahlbaren Wohnimmobilien für verschiedene soziale Zielgruppen.
Aus den verfügbaren Erträgen der rechtlich selbstständigen Stiftung Siverdes werden als freiwillige Leistung der Trägerstiftung seit 1988 jährlich im Wirtschaftsplan Mittel zur Förderung bürgerschaftlicher Aktivitäten sozialer Selbst- und Mithilfe vorgehalten.
Derzeit stehen Mittel bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
Die Mittel werden auf Grundlage dieser Förderungsrichtlinien unter Beachtung des Stiftungszwecks der Stiftung Siverdes und der geltenden Gemeinnützigkeitsvorschriften vergeben.
Grundlage der Förderung ist der Stiftungszweck der Stiftung Siverdes, dementsprechend die geförderten Aktivitäten darauf ausgerichtet sein müssen, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Situation auf die Hilfe Anderer angewiesen sind.
Finanziell gefördert werden Aktivitäten von Gruppen, Initiativen und Vereinen, die gemeinnützig tätig sind und Hilfsangebote für den oben genannten Personenkreis machen oder Hilfe zur Selbsthilfe anbieten.
Anträge sind mit den entsprechenden Vorlagen und unter Beachtung der Richtlinien direkt an die Stiftung zu richten:
Kontakt: Merle Heitkötter


