Seiteninhalt
Immobilienangebote
Gebotsverfahren für drei Baugrundstücke in Münster-Handorf zur Eigennutzung
Objektbeschreibung
Nach dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Handorf an der Hobbeltstraße wurde das alte Feuerwehrgerätehaus an der Heriburgstraße 18 im September 2017 zurückgebaut. Das Grundstück wurde in 3 Baugrundstücke geteilt. Die Grundstücke werden im Gebotsverfahren für eine Einzelhaus- und zwei Doppelhausbebauungen ausschließlich an Eigennutzer veräußert.
Der Stadtteil Handorf in Münsters Osten mit rd. 8.000 Einwohnern ist mit seiner überwiegenden Einfamilienhausbebauung, Geschäften zur Grundversorgung und attraktiven sozialen Versorgung insbesondere bei Familien beliebt.
Die Baugrundstücke sind sofort bebaubar. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem gemäß Bauvorbescheid und Lageplan dargestellten Bebauungskonzept und den für die angrenzenden Grundstücke geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes (s. rechts).
Mindestgebot
Die Mindestgebote betragen für das
- 261 m² (zzgl. anteiliger Wegefläche von 25,50 m²) große Baugrundstück Heriburgstraße 18: 120.000,00 €
- 294 m² (zzgl. anteiliger Wegefläche von 25,50 m²) große Baugrundstück Heriburgstraße 18 a: 135.000,00 €
- 409 m² große Baugrundstück Drostestraße 11: 165.000,00 €
Vergabeverfahren
Das unterschriebene Kaufgebot ist mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement, einzureichen.
Bewerbungsschluss ist der 23. Oktober 2018. Es gilt der Tag des Eingangs bei der Stadt Münster.