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Vermietung/Verpachtung
Verpachtung landwirtschaftlicher ökologischer Nutzfläche am Reiner-Klimke-Weg
Lage:
Südlich Reiner-Klimke-Weg in Münster
Nutzungsart:
Die Fläche wird als Acker ausschließlich für ökologischen Landbau verpachtet.
Größe:
ca. 11 ha
Pachtzeitraum:
1.11.2021 bis 31.10.2031
Vergabe:
Gegen Höchstgebot an Landwirte aus dem Stadtgebiet Münster. Sofern keine Bewerbungen für ökologischen Landbau von Landwirten aus Münster eingereicht werden, können auch Bewerbungen von anderen Bewerbern innerhalb und außerhalb von Münster für eine Nutzung durch ökologischen Landbau zugelassen werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Eine Verpachtung erfolgt an Landwirte, die diese Fläche für ökologischen Landbau nach EU-Rechtsvorschriften nutzen wollen.
- Die Fortführung des Betriebes muss während des Pachtzeitraumes gesichert sein.
- Die Höchstgrenze von 45 ha gesamter Pachtfläche eines Landwirtes bei der Stadt Münster darf inklusive der Ausschreibungsfläche nicht überschritten werden.
- Bei in der Höhe identischen Höchstgeboten entscheidet die kürzere Entfernung zwischen Betriebsstätte und Pachtfläche.
Grundlage
- Beschluss Nr. V/0907/2012 des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5.12.2012
- Beschluss Nr. V/0360/2021 des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 22.6.2021
- EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EG-Öko-Basisverordnung):
Grundlage ist die „Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (46 S.) in der aktuellsten Fassung.
Einige Vertragsinhalte:
a) Regelungen zum verpflichtenden ökologischen Pflanzenbau (Kennzeichen)
- Umweltschonender Anbau mit großer Artenvielfalt und Schutz der natürlichen Ressourcen
- Der Anbau geeigneter Kulturen und gesunder Sorten aus ökologischer Vermehrung
- Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit
- Nährstoffversorgung über das Ökosystem des Bodens
- Der Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
- Der Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik
- Transparente, nachvollziehbare Betriebsabläufe
b) Einige weitere Regelungen
- Die Anwendung von Gülle gleich welcher Herkunft ist nicht gestattet.
- Grundsätzlich keine Errichtung von Aufbauten
- Bestandsgehölze auf/an der Pachtfläche sind i. d. R. mit zu unterhalten in Abstimmung mit der Stadt Münster
- Eine Anpflanzung von Gehölzen ist nicht gestattet
- Regelung der EU-Zahlungsansprüche
Besonderheiten:
- Auf der Fläche befinden sich zwei Hochspannungsleitungsmasten
- Im Bereich Reiner-Klimke-Weg verläuft teilweise ein Reitweg neben der Fläche.
- Gemäß Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II A 4 - 62.71.40 vom 5. November 2015) Nr. 4.2 ist eine Förderung von Flächen der öffentlichen Hand ausgeschlossen, wenn Ökolandbau vertraglich vorgegeben wird. Somit ist diese Förderung zum Stand der Ausschreibung nicht möglich. Die fehlende Förderung wird durch die Stadt Münster mittels Pachtverzicht in gleicher Höhe kompensiert, solange die Förderung aufgrund dieser Richtlinien ausgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass die im Gebot abgegebene Pachthöhe im Pachtvertrag um den Betrag der fehlenden Förderung gesenkt wird.
Die Nutzung durch ökologischen Landbau soll als Ausgleichsmaßnahme gewertet werden.
Bewerbungsunterlagen
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Angaben bei:
- Höhe der Pacht/ha/Jahr
- Name
- Anschrift gegebenenfalls abweichender Betriebssitz
- landwirtschaftliche Unternehmernummer
- Telefonnummer
- Handynummer
- E-Mail-Adresse
- Betriebszweig(e)
- Betrieb einer gewerblichen Biogasanlage?
- Alter des Betriebsleiters
- Betriebsnachfolger vorhanden
- Vollerwerbslandwirt, Haupterwerbslandwirt (bei Haupterwerbsbetrieben prozentuale Angabe zum Verhältnis der Einnahmen aus der Landwirtschaft und der Einnahmen aus anderen Tätigkeiten), Nebenerwerbslandwirt oder Integrationsbetrieb mit Zulassung für den ökologischen Landbau
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Zusatz "Angebot landwirtschaftliche Pacht ökologische Fläche" und Namen, Anschrift des Bewerbers versehen ist, bis zum 24. August 2021 an die folgende Adresse:
Stadt Münster
Amt für Immobilienmanagement
Ludger Schlieper
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Das Eingangsdatum ist maßgeblich. Der Nachtbriefkasten befindet sich am Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster.
Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Fristverlängerungen sind nicht möglich. Der tatsächliche Eingang bei der angegebenen Stelle ist maßgebend. Im Zweifel hat der Bewerber/ die Bewerberin den rechtzeitigen Zugang nachzuweisen.
Grundsätze des Verfahrens
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne geltenden Vergaberechts, sondern um eine für die Stadt Münster unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes privatrechtlicher Natur. Auch mit der Entgegennahme des Angebotes bleibt die Stadt Münster in ihrer Entscheidung frei, ob, an wen und zu welchen Bedingungen eine Vergabe erfolgt.
Allgemeine Hinweise
Für den Zustand und die Beschaffenheit der landwirtschaftlichen Flächen übernimmt die Stadt Münster keine Garantie. Alle hier genannten enthaltenen Angaben und Beschreibungen sind keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bonitätsprüfung, Selbstauskunft
Zur Prüfung der Bonität der Bewerber behält sich die Stadt Münster das Recht vor, Auskünfte einzuholen und weitere Unterlagen, wie z. B. Geschäftsberichte anzufordern. Der Bewerber wird der Stadt Münster die angeforderten Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.