Quereinstieg auf einen Blick
Einstiegsmöglichkeiten
Als Quereinsteiger*in gibt es verschiedenste Wege in Kitas oder OGS. Sie hängen auch davon ab, welche Qualifikationen du bereits mitbringst. Wer alles quereinsteigen kann, erfährst du weiter unten.
Abwechslung
Langeweile gibt’s hier nicht! In Münsters Kitas und OGS wirst du jeden Tag vor neue Aufgaben und Herausforderungen gestellt.
Bereicherung
Als Quereinsteiger*in bist du mit deinen Erfahrungen eine echte Bereicherung. Du bringst frische Ideen, andere Sichtweisen und neue Perspektiven in das Team und die Arbeit.
Zukunftssicherheit
In Kitas und OGS ist dein Job sicher. Deine Stelle ist krisensicher und keine neue Technologie kann dich ersetzen.
Qualifizierung
Zusätzlich zu deinem Abschluss brauchst du für einen Quereinstieg oftmals eine 160-Stunden-Qualifizierung. Diese kann auch während der Arbeit nachgeholt werden. Oft übernimmt dein Träger die Kosten.
Weiterbildung
Auch als Quereinsteiger*in gibt es Möglichkeiten, dein Wissen und deine Kompetenzen zu erweitern. Viele Träger bieten dafür Weiterbildungen an und übernehmen oft auch die Kosten dafür.
Anforderungen
Für deinen Job mit Kids solltest du verantwortungsvoll und empathisch sein. Wichtig ist auch, dass du gerne im Team arbeitest. Doch vor allem solltest du niemals den Spaß vergessen!
Wer kann in die Kita quereinsteigen?
Du hast bereits eine Ausbildung im therapeutischen, pflegerischen oder pädagogischen Bereich und möchtest Deine Fähigkeiten in einer Kindertageseinrichtung einbringen? Dann kannst du dein Wissen hier gezielt nutzen und einsetzen.
Du kannst dich mit verschiedenen Ausbildungen auf unterschiedliche Stellen bewerben:
Auf Fachkraftstunden mit vorgeschriebener Qualifizierung von 160 Stunden
Medizinisch-therapeutische Ausbildungen:
- Logopädie,
- Motopädie,
- Ergotherapie,
- Physiotherapie,
- Psychologie,
- Pflegefachfrauen und -männer mit gesondertem Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Pädagogische Ausbildungen:
- Theaterpädagogik,
- Kulturpädagogik,
- Musikpädagogik,
- Grundschullehramt (erstes Staatsexamen),
- Religionspädagogik,
- Bildungswissenschaft,
- Sportpädagogik,
- Kunstpädagogik,
- Medienpädagogik.
Auf Ergänzungskraftstunden ohne vorgeschriebene Qualifizierung
- Arbeitserzieher*innen,
- Familienpfleger*innen,
- Dorfhelfer*innen,
- Gymnastiklehrer*innen,
- Kindertagespflegepersonen unter bestimmten Bedingungen.
Wenn du interessiert bist, findest du die genauen Bestimmungen in der Personalverordnung im Kita-Portal NRW.
Wenn du schon eine Ausbildung hast, jedoch nicht im pädagogischen Bereich, kannst du unter bestimmten Bedingungen trotzdem in einer Kita arbeiten. Die Regeln dafür stehen im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) und der dazugehörigen Personalverordnung. Bei Trägern von Kitas kannst du dich über deine individuellen Möglichkeiten informieren und erfährst, welche Weiterbildungen oder Qualifikationen du machen kannst. Zur Übersicht der Einrichtungen.
Du kannst auch von deiner aktuellen Ausbildung oder deinem Studium zu einer Ausbildung, zum Beispiel als Erzieher*in oder Kinderpfleger*in, wechseln. Die beiden Fachschulen für Sozialpädagogik in Münster können, wenn möglich, bereits absolvierte Leistungen aus Studium oder Ausbildung anrechnen.
Prüfe, welche Voraussetzungen zu deinem bisherigen Werdegang passen, wie viel Zeit du noch investieren musst und welche Anerkennungen oder Anrechnungen möglich sind. So kannst du deinen beruflichen Wechsel planen – von den ersten Informationen über die Bewerbung bis zur Anerkennung deiner Qualifikationen. Die Hildegardisschule und das Anne-Frank-Berufskolleg helfen dir gerne weiter.
Auch wenn du im Ausland einen Abschluss gemacht hast, kannst du grundsätzlich in einer Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen einsteigen. Dein Abschluss wird geprüft, ob er gleichwertig zu einem in Deutschland anerkannten Abschluss ist. Für die Arbeit in Kitas ist oft ein berufliches Anerkennungsverfahren nötig. Außerdem sind Deutschkenntnisse wichtig. Für Mitarbeitende in Kitas mit ausländischem Abschluss werden meist Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B1 vorausgesetzt.
So kannst du vorgehen:
- Prüfe im Infoportal ANABIN („Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“), ob dein Abschluss als gleichwertig gilt.
- Eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist oft erforderlich.
- Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist in NRW die Bezirksregierung an deinem Wohn- oder Arbeitsort (zur Bezirksregierung Münster).
Hinweis: Die endgültige Entscheidung über deinen Einsatz und die Anerkennung trifft der Träger der Kita zusammen mit der zuständigen Behörde. Dein Abschluss wird nicht automatisch anerkannt.
Wer kann in die OGS quereinsteigen?
Du hast Lust, mit Kindern zu arbeiten und bringst vielleicht schon erste Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern mit? Dann erfüllst du bereits alle Voraussetzungen, um als Unterstützungskraft in einer OGS eingesetzt zu werden.
Eindrücke zum Quereinstieg
Du hast noch mehr Fragen? Wir sind für dich da!
Saskia Gellinek
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien