Kindertageseinrichtungen:
Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in Münster hilft der Kita-Navigator. Der Kita-Navigator führt die Adressen und Öffnungszeiten der Kitas sowie die Gruppenformen und Altersstufen der betreuten Kinder auf und ermöglicht so die gezielte Suche nach passenden Einrichtungen.
Außerdem ist die Registrierung und Vormerkung für Kita-Plätze über den Kita-Navigator geregelt.
Im Folgenden wird das Verfahren erläutert.
Schritt für Schritt zu einem Platz in einer Kindertageseinrichtung
Reinkommen
So können Sie den Kita-Navigator nutzen:
- an Ihrem Computer
in aller Ruhe, wann es Ihnen passt - am „Kita-Terminal“ im Familienbüro
- in einer Kita in Münster
nach oben
Suchen
Von Münsters rund 200 Kitas kommen nicht alle für Ihr Kind in Frage. Weil sie zu weit von Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstelle entfernt sind, weil sie keinen Platz für ein Kind in diesem Alter haben oder weil der Betreuungsumfang oder die Öffnungszeiten nicht passen.
Vielleicht haben Sie auch besondere Wünsche – zum Träger, zur gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf, zu speziellen Angeboten wie Umweltpädagogik oder Sprachförderung.
Der Service des Kita-Navigators: Sie geben Ihre Wünsche ein, er filtert die Kitas in Münster heraus, die dazu passen.
Auswählen
Sie wollen wissen, was die vorgeschlagenen Kitas zu bieten haben? Kein Problem: Mit dem Kita-Navigator können Sie quasi zu jeder Tages- und Nachtzeit Münsters Kitas entdecken – zumindest am Bildschirm.
Zu jeder Kita gibt es ein Porträt mit Infos zu Träger, Team, Plätze, Betreuungszeiten, pädagogisches Profil, Gebäude, Außenanlagen ... auch Fotos sind hier zu finden.
nach obenKita-Kontakt
Selbstverständlich kann ein Online-Verfahren den persönlichen Eindruck nicht ersetzen. Sie können sich vor der Vormerkung gern vor Ort überzeugen, ob eine Kita Ihren Erwartungen entspricht. Vereinbaren Sie zur Sicherheit einen Termin, damit jemand Zeit für Sie hat.
nach obenVormerken
Mit einem Klick wählen Sie eine oder mehrere Einrichtungen aus. Sie können Ihr Kind bei bis zu 25 Einrichtungen vormerken. Dann geben Sie Ihre Daten ein und Ihr Kind wird automatisch bei Ihren Wunsch-Kitas vorgemerkt.
Sie können eine Priorisierung vornehmen, indem Sie die Vormerkungen in eine Rangfolge setzen, wobei die erste Stelle Ihre Favoritenkita darstellt.
Wenn Sie sich ein Login eingerichtet haben, können Sie Änderungen selbst vornehmen.
Wenn alle 25 Vormerkungen eingetragen wurden, kann eine neue nur eingerichtet werden, wenn eine bestehende gelöscht wird. Eine Löschung erfolgt zentral durch die Stadt Münster und muss telefonisch bei der Koordinatorin in Auftrag gegeben werden.
Mit einem Login erhalten Sie Benachrichtigungen der Kitas online und können jederzeit den aktuellen Stand einsehen. Sie erhalten insbesondere die Nachricht, ob Ihr Kind aufgenommen werden kann und Sie einen Betreuungsvertrag angeboten bekommen. Sie können jedoch auch angeben, dass Sie Informationen nicht per E-Mail, sondern per Post erhalten wollen.
Die Reihenfolge des Eingangs von Vormerkungen bei den Kitas hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Auch am letzten Tag der Frist (31. Januar) vorgemerkte Kinder haben die gleiche Chance auf einen Betreuungsplatz wie Kinder, die zu einem früheren Zeitpunkt vorgemerkt wurden. Eine frühzeitige Anmeldung kann vorteilhaft für z. B. Einladungen zu Tagen der offenen Tür sein.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Verfahren zur Vergabe freier Plätze. Welches Verfahren für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie einen Platz zum jeweils kommenden Kitajahr suchen oder im laufenden Kitajahr eine Betreuung für Ihr Kind benötigen (z. B. wegen Umzugs).
nach oben
Platzvergabe für das kommende Kitajahr
Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) sieht drei verschiedene Gruppenformen vor (Gruppen für 2- bis 6-Jährige, U3-Gruppen und Ü3-Gruppen). Für jede Gruppenform ist die Anzahl der Kinder und Fachkräfte im KiBiz festgelegt.
Da die Träger mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Bedarfe in den Wohnbereichen regelmäßig mit dem Platzangebot abgleichen, finden auch hier jährlich entsprechende Verschiebungen im Platzangebot statt.
Häufig sind viele Ü3-Plätze bereits für die hochwachsenden U3-Kinder verplant und Kinder aus der Kindertagespflege benötigen einen Ü3-Platz.
Insgesamt ergibt sich daraus ein umfangreiches und differenziertes Planungssystem, an dessen Ende eine bestimmte Anzahl freiwerdender U3- und Ü3-Plätze pro Einrichtung steht.
Platzvergabe durch die Kitas
Die so freiwerdenden Plätze vergeben die Einrichtungen und Träger eigenständig. Da sie in der Regel mehr Anmeldungen als Plätze haben, wählen sie unter Anwendung ihrer Aufnahmekriterien die Kinder aus, für die sie eine Platzzusage vergeben können.
Nach dem 31.1. sichten die Einrichtungen bzw. Träger hierzu die vorliegenden Vormerkungen, prüfen Bedarfe der Familien auf der Grundlage der ihnen vorliegenden Informationen und Unterlagen.
Jeder Träger wendet hierzu eigene Aufnahmekriterien an. Die Kriterien müssen in den gesetzlich vorgesehenen Gremien der Kita beraten und im Rat der Einrichtung, der aus Trägervertretern, Vertretern des Personals und aus Elternvertretern besteht und mindestens einmal jährlich tagt, beschlossen werden (vgl. § 10 KiBiz – Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung – Abs. 4 und 6).
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann die Aufnahmekriterien nur für Einrichtungen in eigener Trägerschaft beeinflussen.
Ab dem 9.2. versenden die Kitas ihre Zusagen an die Familien – per E-Mail oder per Post und teilen den Eltern eine Frist mit, innerhalb derer die Eltern dann auf die Platzzusage reagieren und mit der Einrichtung abschließend einen Betreuungsvertrag schließen können. Wenn durch den Träger keine abweichende Frist festgesetzt wurde, muss die verbindliche Rückmeldung der Eltern bis spätestens zum 16. Februar bei den Kitas vorliegen.
Für das Kitajahr 2023/2024 gelten abweichend die folgenden Termine:
Ab dem 9.3. versenden die Kitas ihre Zusagen an die Familien – per E-Mail oder per Post und teilen den Eltern eine Frist mit, innerhalb derer die Eltern dann auf die Platzzusage reagieren und mit der Einrichtung abschließend einen Betreuungsvertrag schließen können. Wenn durch den Träger keine abweichende Frist festgesetzt wurde, muss die verbindliche Rückmeldung der Eltern bis spätestens zum 24. März bei den Kitas vorliegen.
Nehmen Eltern eine Platzzusage nicht innerhalb der vom Träger gesetzten Frist an, können Kitas diese Plätze anderen Familien anbieten.
Von der Vormerkung zur Platzzusage
Zeitschiene für ein Kindergartenjahr:
Bis Ende Januar
Sie müssen Ihr Kind mit dem Kita-Navigator bei verschiedenen Kitas vormerken.
Ab dem 9. Februar (Für das Kitajahr 2023/2024 abweichend ab dem 9. März)
Die Kitas versenden Platz-Zusagen an die Eltern.
Mitte April
Das Platzvergabeverfahren durch die Kitaleitungen für Plätze in den Kitas ist abgeschlossen. Eltern, die weiter einen Bedarf zur Kindertagesbetreuung haben, können ihre bestehenden Vormerkungen dann im Kita-Navigator durch Wiedervormerkung sichern.
1. August
Beginn des neuen Kindergartenjahres
Platzvergabe im laufenden Kitajahr
Wenn Sie z. B. umgezogen sind und innerhalb eines laufenden Kitajahres einen Betreuungsplatz suchen, können Sie jederzeit eine Registrierung für Kitas im Kita-Navigator vornehmen und nach freien Plätzen in den von Ihnen präferierten Stadtteilen suchen.
Wenn Sie einen Platz gefunden haben, nehmen Sie Kontakt mit der Kindertageseinrichtung auf. Eine Registrierung im Kita-Navigator sollte zuvor erfolgt sein.
nach oben
Beratungsmöglichkeiten zur Kindertagesbetreuung
Allgemeine Fragen zur Kindertagesbetreuung
Das Familienbüro unterstützt und berät Sie grundsätzlich in allgemeinen Fragen zur Kindertagesbetreuung. Sofern Ihre Suche nach einem Kita-Platz nicht erfolgreich war, können Sie sich ebenfalls mit Ihrem Anliegen an das Familienbüro wenden.
Familienbüro
Hafenstraße 30/ Nebeneingang Junkerstraße 1
Tel. 02 51/4 92-51 08, E-Mail familienbuero@stadt-muenster.de
Montag bis Freitag 9-12 Uhr, Donnerstag 14.30-18 Uhr und nach Vereinbarung
Vertiefte Einzelfallberatung
Für besondere Situationen bieten wir eine vertiefte Einzelfallberatung zur Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen an und versuchen Sie weitergehend zu unterstützen.
Diese Möglichkeit besteht,
- wenn Ihr Kind einen nachgewiesenen Integrationsbedarf hat.
- wenn Ihr Kind aus einer U3-Betreuung (Kindertagespflege/U3-Kita) eine Folgebetreuung in einer Kindertageseinrichtung benötigt.
- wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2024/2025 eingeschult wird.
- wenn Ihr Kind in der Familie mit einer persönlichen Notlage konfrontiert ist. Als persönliche Notlage gilt dabei nur der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht, oder durch Tod der Betreuungsperson. Ob eine persönlichen Notlage vorliegt, darüber entscheidet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zentral.
Kinder, die in Familien einer Gefahr ausgesetzt sind, werden darüber hinaus besonders in Blick genommen.
nach obenFragen zur Anwendung des Kita-Navigators?
Zur Anwendung des Kita-Navigators informiert Sie Marion Berger-Kießling, die städtische Koordinatorin des Kita-Navigators:
Tel. 02 51/4 92-58 77, E-Mail kita-navigator(at)stadt-muenster.de