Elternbeitrag und Kosten
Gute Betreuung hat ihren Preis. Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in Münster besucht, werden dafür entsprechend Ihres Einkommens Elternbeiträge an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fällig. Diese sind in Staffelungen in der Elternbeitragstabelle dargestellt.
Informationen zur Berechnung, zu Fälligkeiten und zu Befreiungs- und Ermäßigungsregelungen finden Sie in den FAQs sowie im Merkblatt.
Häufig gestellte Fragen
Mein Kind kommt in diesem Jahr neu in die Kindertagesbetreuung. Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Bitte reichen Sie immer das Formular "Erklärung zum Elterneinkommen" ein.
Für welchen Zeitraum muss ich Elternbeiträge zahlen?
Elternbeiträge sind für jeden Monat zu zahlen, für den ein gültiger Betreuungsvertrag besteht. Sie werden immer für den vollen Monat erhoben.
Wann ist der Elternbeitrag fällig?
Die Fälligkeiten finden Sie im Festsetzungsbescheid. Der laufende Beitrag und das laufende Essensgeld in städtischen Kindertageseinrichtungen sind immer am 15. des jeweiligen Monats fällig.
Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten?
Wenn Sie eine automatische Abbuchung der Beiträge wünschen, können Sien ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen.
Für jedes Kassenzeichen ist ein gesondertes SEPA-Mandat erforderlich.
Müssen bei Geschwisterkindern auch mehrere Beiträge gezahlt werden?
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kita, die OGS/Bis-Mittag-Betreuung oder die Kindertagespflege, so ist der Elternbeitrag nur für ein Kind zu zahlen. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höchste Beitrag zu zahlen.
Für mein Kind bestehen mehrere Betreuungsverträge. Muss ich mehrere Elternbeiträge leisten?
Ja. Sofern mehrere gültige Betreuungsverträge bestehen, sind auch mehrere Elternbeiträge zu leisten. Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Kündigung des Vertrages bei dem Träger (Kündigungsfristen).
Ein weiteres Kind wird in einer Kita, Schule oder in Tagespflege betreut. Benötigen Sie eine neue Einkommenserklärung?
Wenn Sie dieses Jahr bereits eine Einkommenserklärung eingereicht haben und sich keine Änderung der Einstufung ergeben hat, oder sofern Sie bereits den Höchstbeitrag bezahlen, benötigen wir keine neue Einkommenserklärung.
Ab wann zahle ich den Beitrag für ein über-3-jähriges Kind?
Sie zahlen ab dem Monat, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird, den verringerten Beitrag. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Was ist zu veranlassen, wenn die Eltern sich trennen?
Bitte informieren Sie uns. Zahlungspflichtig ist jedoch der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Auch nur dessen Einkommen ist maßgeblich. Lebt das Kind bei beiden Elternteilen (Wechselmodell), sind auch beide Elternteile weiterhin gemeinsam beitragspflichtig.
Muss für Pflegekinder ein Elternbeitrag gezahlt werden?
Pflegeeltern zahlen für die Betreuung keinen Elternbeitrag.
Wann ist mein Kind beitragsfrei?
Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung vom Elternbeitrag befreit (§ 50 Abs. 1 KiBiz). Das Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines Jahres.
Sonderregelungen für vorzeitige Einschulungen oder Kinder, die von der Einschulung zurückgestellt werden, gibt es nicht.
Beispiele für die Beitragsbefreiung:
Ihr Kind ist am 15. Oktober 2019 geboren. Es wird bis zum 30. September 2024 vier Jahre alt und ist demnach vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2026 beitragsfrei.
Ihr Kind ist am 15. Mai 2020 geboren. Es wird bis zum 30. September 2024 vier Jahre alt und ist demnach vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2026 beitragsfrei.
Ihr Kind ist am 15. September 2020 geboren. Es wird bis zum 30. September 2024 vier Jahre alt und ist demnach vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2026 beitragsfrei.
Sofern sich ein Kind in den beitragsfreien Jahren befindet, fällt auch für deren Geschwisterkinder kein Elternbeitrag an. Dies gilt auf Antrag auch für Geschwisterkinder, die einen heilpädagogischen Platz in Anspruch nehmen und sich in der beitragsfreien Zeit befinden.
Was muss ich veranlassen, wenn mein Kind früher oder später eingeschult wird?
Bitte informieren Sie uns über die vorzeitige Einschulung. In der Regel erfolgt auch eine Information über die Kindertageseinrichtung.
Eine rückwirkende Erstattung des Elternbeitrages aufgrund der vorzeitigen Einschulung erfolgt nicht. Gemäß § 50 des Kinderbildungsgesetzes ist das Kind ab dem Kindergartenjahr beitragsfrei, in dem es bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet hat. Bei einer vorzeitigen Einschulung bedeutet dies, dass Ihr Kind nur ein Jahr beitragsfrei ist.
Wenn Ihr Kind später eingeschult wird, verlängert sich die beitragsfreie Zeit entsprechend auf drei Jahre.
Wonach richtet sich die Höhe des Elternbeitrags?
Gestaffelt sind die Beiträge nach Einkommensgruppen, Betreuungsstunden und Alter des Kindes. Nähere Informationen finden sie in der Satzung der Stadt Münster oder dem Merkblatt zum Elternbeitrag.
Welches Einkommen ist maßgeblich?
Maßgeblich für die Festsetzung des Elternbeitrages ist das Brutto-Einkommen des aktuellen Kalenderjahres. Damit ist die Summe der positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz gemeint, nicht das zu versteuernde Einkommen. Wenn Ihr Kind also im August 2025 in der Kita aufgenommen wird, bemisst sich der Elternbeitrag nach dem anzurechnenden Einkommen des Jahres 2025.
Zählt Elterngeld auch zum Einkommen?
Ja, das Elterngeld zählt auch zum Einkommen. Hier werden jedoch monatliche Freibeträge abgezogen, daher ist es wichtig, dass Sie den Elterngeldbescheid einreichen (monatliche Aufstellung), damit die korrekten Freibeträge abgezogen werden können. Der Freibetrag beträgt beim Basiselterngeld monatlich 300 Euro, beim ElterngeldPlus monatlich 150 Euro.
Ich habe eine Münsterlandkarte oder beziehe Wohngeld, Grundsicherung, Bürgergeld, Asylbewerberleistungen oder bekomme Kindergeldzuschlag.
Dann haben Sie ab Bezug der Sozialleistung keinen Elternbeitrag zu zahlen. Auch das Verpflegungsentgelt für die städtischen Einrichtungen wird nicht erhoben. Reichen Sie als Nachweis Ihren Leistungsbescheid oder die Leistungsbescheide und/oder die Kartennummer der Münsterlandkarte Ihres Kindes oder Ihrer Kinder ein.
Trotz Anspruchs auf Bildung und Teilhabe (BuT) erhalte ich Zahlungserinnerungen. Was muss ich tun?
Der Bildung-und-Teilhabe-Berechtigungsnachweis ist immer nur begrenzt gültig und muss vor Ablauf immer verlängert und vorgelegt werden. Bitte beantragen Sie zeitnah eine Verlängerung bei der zuständigen Stelle.
Gelten bei Beamtinnen und Beamten bezüglich des Einkommens besondere Regelungen?
Für Beamtinnen und Beamte und ähnliche Einkommensbezieher, die keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Altersversorgung zahlen, ist dem Einkommen ein Zuschlag von 10 Prozent hinzuzurechnen.
Wird der steuerliche Kinderfreibetrag bei der Beitragsberechnung angerechnet?
Die anerkannten steuerlichen Kinderfreibeträge nach § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) werden ab dem dritten Kind vom ermittelten Einkommen abgezogen. Als Nachweis wird der aktuelle Einkommensteuerbescheid benötigt. Kinderfreibeträge des ersten und zweiten Kindes werden nicht abgezogen.
Muss ich einen Elternbeitrag zahlen, wenn ich einen Münster-Pass besitze?
Die Vorlage des Münster-Passes reicht nicht aus. Für eine Befreiung von den Kita-Beiträgen ist die Vorlage der Münsterlandkarte erforderlich.
Mein Einkommen ändert sich. Was muss ich tun?
Sie sind dazu verpflichtet, Änderungen in den Einkommensverhältnissen mitzuteilen. Nutzen Sie hierfür das Formular Einkommenserklärung oder teilen die Änderung schriftlich mit. Basis ist immer das zu erwartende Jahreseinkommen des Kalenderjahres. Maßgeblich sind die Bruttojahreseinkünfte. Der monatliche Beitrag ist für das ganze Jahr in dieser Stufe einzuordnen.
Was geschieht bei Änderung in der Festsetzung?
Sollte der Elternbeitrag nach Überprüfung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen neu festgesetzt werden, erhalten Sie einen neuen Festsetzungsbescheid (Nachzahlungen werden nachgefordert und Guthaben wird erstattet).
Welche Unterlagen muss ich bei der rückwirkenden Überprüfung meiner Einkommensverhältnisse einreichen?
Die Eltern sind verpflichtet jährlich rückwirkend, unaufgefordert Ihre Einkünfte nachzuweisen:
vollständiger Steuerbescheid
Lohnabrechnungen Dezember (Lohnsteuerbescheinigungen sind nicht ausreichend)
Sollten Sie Ihren Arbeitgeber in dem Kalenderjahr gewechselt haben, reichen Sie auch die letzte Abrechnung Ihres ehemaligen Arbeitgebers ein.
Sofern zutreffend Nachweise und Bescheide über:
geringfügige Verdienste
Wohngeld, Krankengeld, BAföG, Rente, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag etc.
erhaltene Unterhaltszahlungen
Selbstständige: Steuerbescheid sowie ggf. eine Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise Betriebswirtschaftliche Auswertung
Soweit Sie keine oder keine ausreichenden Nachweise über Ihre Einkommenssituation übersandt haben, wird der entsprechend der Betreuungsform höchste Elternbeitrag festgesetzt.
Ist bei der rückwirkenden Einkommensüberprüfung das Einkommen des Kalenderjahres oder des Kita-Jahres maßgebend?
Maßgebend ist immer das Einkommen des jeweiligen Kalenderjahres.
Gilt die Überprüfung auch für beitragsfreie Jahre?
Die beitragsfreie Zeit beginnt am 1. August eines Jahres (Beginn Kindergartenjahr). Somit muss der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli des Jahres, in dem die beitragsfreie Zeit beginnt, noch geprüft werden. Volle beitragsfreie Jahre werden nicht geprüft.
Gibt es eine Möglichkeit, den festgesetzten Elternbeitrag zu ermäßigen oder zu erlassen?
Wenn Sie keinen Anspruch auf öffentliche Leistungen haben und trotzdem den Elternbeitrag, die Kosten für die Mittagsverpflegung und/oder den Trägeranteil einer Elterninitiative nicht aufbringen können (Jahres-Bruttoeinkommen knapp über 37.000 Euro), rufen Sie bitte Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in an.
Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Elternbeitragsbescheid. Wir prüfen vorab am Telefon, ob es eine Möglichkeit des Erlasses des Elternbeitrages oder der Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung oder den Trägeranteil gibt. Mit der telefonischen Beratung möchten wir klären, ob für Sie ein Erlass bzw. eine Kostenübernahme in Frage kommen würde. Damit ersparen wir Ihnen unter Umständen ein aufwändiges, ergebnisloses Antragsverfahren.
Wie kann ich Unterlagen einreichen?
Sie können die Unterlagen entweder digital über unseren Formularservice, per Post, Fax oder E-Mail an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in. Alternativ können Sie die E-Mail-Adresse elternbeitrag@stadt-muenster.de nutzen.
Meine Unterlagen sind noch nicht vollständig; was kann ich tun?
Informieren Sie bitte Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in, wenn Sie Ihre Unterlagen noch nicht vollständig zusenden können. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen wird dann entsprechend verlängert.
Bekomme ich eine Erstattung von Elternbeiträgen wegen Einschränkungen der Betreuungszeit?
Der Rat der Stadt Münster hat, um Eltern für die Einschränkungen der Betreuungszeit aufgrund von Personalmangel im Kita-Jahr finanziell zu entlasten, in seiner Sitzung am 22. März 2023 folgendes beschlossen (V/0027/2023): „Wenn im Kita-Jahr für mindestens 10 Tage eine Meldung des Trägers der Kindertageseinrichtung nach § 47 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) erfolgte, wird der Elternbeitrag für einen Monat (Juli) erlassen. Bei einer Meldung nach § 47 SGB VIII für mehr als 30 Tage im Kita-Jahr wird der Elternbeitrag für zwei Monate (Juni und Juli) erlassen.“
Der Erlass des Elternbeitrags erfolgt rückwirkend, weil dafür alle Meldungen bis einschließlich Juli des jeweiligen Kita-Jahres berücksichtigt werden müssen. Wenn die oben geschilderten Voraussetzungen vorgelegen haben, erfolgt der Erlass der Elternbeiträge im Herbst rückwirkend, ohne dass Eltern aktiv werden müssen.
Können Elternbeiträge steuerlich abgesetzt werden?
Elternbeiträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd geltend gemacht werden. Dafür reichen Sie bitte den Festsetzungsbescheid und Kontoauszüge als Zahlungsbelege beim Finanzamt ein. Für Bescheinigungen über die gezahlten Beiträge wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.
Das Essensgeld kann nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden.
Mein Kind nimmt an der Übermittagsbetreuung teil. Was ist zu beachten?
Nimmt Ihr Kind an der Übermittagsbetreuung teil, zahlen Sie zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen (Essensgeld) direkt an die Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger. Eltern mit geringem Einkommen, die keinen Elternbeitrag, aber Kosten für die Verpflegung zahlen müssen, können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe einen Zuschuss beantragen.
Mein Kind wird in einer Kindertagesbetreuung einer Elterninitiative betreut. Welche Besonderheiten gibt es?
Besucht Ihr Kind die Kindertageseinrichtung einer Elterninitiative, fällt in der Regel auch ein Beitrag zu den Betriebskosten und ein Vereinsbeitrag an. Diese Beträge zahlen Sie direkt an die Elterninitiative.
Informationen und Formulare zum Elternbeitrag:
- Merkblatt zum Elternbeitrag (gültig bis 31.7.2025) (PDF, 63.1 KB)
- Merkblatt zum Elternbeitrag (gültig ab 1.8.2025) (PDF, 245 KB)
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Erklärung zum Elterneinkommen
- Satzung im Ortsrecht zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen
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Informationen über Zuschüsse zum Essensgeld:
www.stadt-muenster.de/jobcenter/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/leistungen.html - Hinweise zur Datenverarbeitung – Informationspflichtenblatt nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


