Kindertageseinrichtungen:
Elternbeitrag und andere Kosten
Gute Betreuung hat ihren Preis. Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in Münster besucht, werden dafür entsprechend Ihrer Einkommensverhältnisse Elternbeiträge an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern, den wöchentlichen Betreuungsstunden und dem Alter des Kindes. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Elternbeitrag.
Wenn Sie für Ihr Kind den Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung geschlossen haben, füllen Sie bitte die Erklärung zum Elterneinkommen sorgfältig aus und schicken diese anschließend an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Dieses Formular bekommen Sie auch auf Anfrage im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro zahlen Sie keinen Elternbeitrag.
Haben Sie mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine offene Ganztagsschule besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben – und zwar für das Kind mit dem höheren Beitrag. Das gilt auch, wenn Ihre Kinder verschiedene Einrichtungen besuchen.
Nimmt Ihr Kind an der Übermittagbetreuung teil, zahlen Sie zusätzlich einen Beitrag für das Mittagessen (Essensgeld) direkt an die Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger. Eltern mit geringem Einkommen, die keinen Elternbeitrag, aber Kosten für die Verpflegung zahlen müssen, können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe oder im Rahmen der wirtschaftlichen Hilfe nach § 90 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Zuschuss beantragen.
Besucht Ihr Kind die Kindertageseinrichtung einer Elterninitiative, fällt in der Regel auch ein Beitrag zu den Betriebskosten und ein Vereinsbeitrag an. Diese Beträge zahlen Sie direkt an die Elterninitiative.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes ermäßigen oder bezuschussen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellen.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Bitte nehmen Sie sich daher einen Moment Zeit, um die Hinweise zur Datenverarbeitung zu lesen:
Informationen und Formulare zum Elternbeitrag:
- Merkblatt zum Elternbeitrag (PDF, 80.6 KB)
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Erklärung zum Elterneinkommen
- Satzung im Ortsrecht zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen
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Informationen über Zuschüsse zum Essensgeld:
www.stadt-muenster.de/jobcenter/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/leistungen.html