Bei Zulassung eines Fahrzeuges werden folgende Fahrzeugpapiere ausgestellt:
Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Die ZB I ist das kleinere Fahrzeugdokument und ersetzt den früheren Fahrzeugschein. Er ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Die ZB I enthält unter anderem folgende Daten:
Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Die ZB II darf nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Die ZB I enthält unter anderem folgende Daten:
Bei zulassungsfreien kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen wird in der Regel keine ZB II ausgestellt.
Tel. 02 51/4 92-35 11
Fax 02 51/4 92-79 52
Behördenrufnummer 115
Rudolf-Diesel-Straße 7
48157 Münster
Mo.-Mi. 7.30-13.30 Uhr
Do. 7.30-13.30 Uhr
Do. 15-18 Uhr
Fr. 7.30-12 Uhr
Ausschließlich nur mit Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Situation.