Fahrzeug anmelden

Terminvereinbarung für die Antragstellung

Für viele Anliegen ist eine Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung

Neuzulassung

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug zulassen. Dann kommen Sie zur Zulassungbehörde oder schicken eine Vertretung.

Erstzulassung

Wiederzulassung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, können Sie es erneut anmelden.

Wiederzulassung

Wechsel der Halterin oder des Halters

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug kaufen oder übernehmen, müssen Sie es auf Ihren Namen ummelden.

Halterwechsel

Wechsel des Standorts

Wenn Sie nach Münster umziehen oder ein Fahrzeug kaufen, das nicht in Münster zugelassen ist, müssen Sie es in Münster zulassen.

Standortwechsel

Mitnahme von Kennzeichen

Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen oder ein in einer anderen Stadt zugelassenes Fahrzeug kaufen, können Sie das bisherige Kennzeichen behalten.

Mitnahme von Kennzeichen

Zulassung mit ausländischem Kennzeichen

Wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem Fahrzeug, das im Ausland auf Sie zugelassen ist, nach Deutschland umziehen, müssen Sie es zulassen.

Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland

Zulassung für Minderjährige

Unter verschiedenen Voraussetzungen ist es möglich, ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zuzulassen.

Zulassung für Minderjährige