Fahrzeugpapiere
Bei Zulassung eines Fahrzeuges werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ausgestellt.
Die ZB I ersetzt den früheren Fahrzeugschein. Sie ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die ZB II ist der Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Die ZB II darf nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Bei zulassungsfreien kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen wird in der Regel keine ZB II ausgestellt.