Ausgestaltung von Kennzeichen

Terminvereinbarung für die Antragstellung

Für viele Anliegen ist eine Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung

Die Ausgestaltung der Kennzeichen sowie die zulässigen Maße sind durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich vorgeschrieben. Die zulässigen Kennzeichenformen und Größen sind abhängig von der Fahrzeugart.

PKW/LKW/alle Arten von Anhängern
Klassisches einzeiliges Kennzeichen Höhe 110 mm Breite max. 520 mm 
Zweizeiliges Kennzeichen Höhe 200 mmBreite max. 340 mm
 
Krafträder / Motorräder über 125 ccm
Kraftradkennzeichen zweizeilig * Höhe 200 mmBreite 180 - 220 mm 
Zweizeiliges Kennzeichen Höhe 200 mmBreite max.  340 mm
 
Kleinkrafträder und Leichtkrafträder bis 125 ccm
Kraftradkennzeichen zweizeilig * Höhe 200 mmBreite 180 - 220 mm
Zweizeiliges Kennzeichen Höhe 200 mmBreite max.  340 mm
Verkleinertes zweizeiliges
Kennzeichen *
 Höhe 130 mmBreite max.  255 mm
 
Quad
Zweizeiliges Kennzeichen Höhe 200 mmBreite max.  340 mm
 
Die Zuteilung von Kraftradkennzeichen oder verkleinerten zweizeiligen
Kennzeichen ist nicht zulässig.
 
Landwirtschaftliche Fahrzeuge (Zugmaschinen und Anhänger)
Klassisches einzeiliges Kennzeichen Höhe 110 mmBreite max.  520 mm
Zweizeiliges Kennzeichen Höhe 200 mmBreite max.  340 mm
Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen * Höhe 130 mmBreite max.  255 mm

* kleine Ziffern und Buchstaben