Ein Standortwechsel liegt vor, wenn ein Fahrzeug aus einem auswärtigen Zulassungsbezirk in Münster zugelassen werden soll.
Bitte vereinbaren Sie für die Zulassung mit Halterwechsel vorab einen Online-Termin.
Mit Halterwechsel
Ohne Halterwechsel
Zudem ist die Vorlage der "alten" amtlichen Kennzeichen erforderlich, sofern ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll. Bei Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen ist die Vorlage nicht nötig.
Bei der Zulassung auf juristische Personen oder Vereinigungen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Bitte beachten Sie, dass der im Registerauszug genannte Vertreter die erforderlichen Antragsunterlagen zu unterschreiben hat.
Bei Einzelunternehmer, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragene Kaufleute, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, ect. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist der unten angefügte Vollmachtsvordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat eine Kopie seines amtlichen Ausweisdokumentes beizufügen. Zusätzlich ist das SEPA-Lastschriftmandat vorab vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Zulassung eines Fahrzeuges mit Standortwechsel ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Tel. 02 51/4 92-35 11
Fax 02 51/4 92-79 52
Behördenrufnummer 115
Rudolf-Diesel-Straße 7
48157 Münster
Mo.-Mi. 7.30-13.30 Uhr
Do. 7.30-13.30 Uhr
Do. 15-18 Uhr
Fr. 7.30-12 Uhr
Ausschließlich nur mit Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Situation.