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Hinweise für Schausteller
Send-Termine 2021
- Frühjahrssend: 6.3. bis 14.3.2021
- Sommersend: 15.7. bis 19.7.2021
- Herbstsend: 23.10. bis 31.10.2021
Bewerbungsverfahren
Ab sofort werden nur noch Bewerbungen auf Basis des dafür entwickelten Formulars akzeptiert. In diesem werden alle für die Beurteilung Ihrer Bewerbung erforderlichen Angaben abgefragt.
Sie können sich wie folgt bewerben:
- Nutzen Sie das Online-Formular
- oder laden Sie sich das Formular zum Ausdrucken (PDF, 53.4 KB) herunter.
- Telefonische oder schriftliche Anforderung bei:
Stadt Münster, Ordnungsamt, Thomas Lehmkuhl, 48127 Münster, Tel. 02 51/4 92-32 61
Damit Ihre Bewerbung bei der Planung der Sendveranstaltungen berücksichtigt werden kann, ist folgendes zu beachten:
- das Bewerbungsformular muss vollständig ausgefüllt,
- mit Datum und Unterschrift versehen,
- und innerhalb der Abgabefrist (also bis zum 31.10.2020) eingereicht werden.
- Als Anlage ist ein aktuelles Foto/ein aktueller Prospekt Ihres Geschäftes beizufügen.
Sollte nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt sein, so wird Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Nachbessern des Formulars oder ein Nachreichen des Fotos oder Prospektes ist ausgeschlossen. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Bewerbungsschluss
31.10.2020
(gültig für alle drei Veranstaltungen, maßgebend ist der Posteingang bei der Stadtverwaltung Münster).
Zusätzliche Hinweise
- Der Schaustellerverband Münsterland e. V. erhebt für Werbung (Plakate, Zeitungsanzeigen usw.) und Infrastrukturmaßnahmen einen Kostenbeitrag, der während der Sendveranstaltung kassiert wird. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Schaustellerverband Münsterland (Bürozeiten Dienstag und Donnerstag Tel. 02 50 1/58 88 30 3).
- Die Sendteilnehmer verpflichten sich, am "Familientag" einen Preisnachlass auf den jeweiligen Fahr- bzw. Eintrittspreis von 30% zu gewähren. Die Verkaufsgeschäfte haben mindestens den Abgabepreis für einen Hauptartikel zu reduzieren. Der Preisnachlass beträgt für diesen Artikel 25%.
Hinweise für den Schulbesuch
Für beruflich reisende Eltern schulpflichtiger Kinder hat die Bezirksregierung Informationen zusammengestellt: