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Baumaßnahmen
Grevingstraße: Kanalerneuerung und Neugestaltung des Straßenraumes
Das Amt für Mobilität und Tiefbau plant die Erneuerung der Kanalisation in der Grevingstraße. Die vorhandene Mischwasser-Kanalisation in der Grevingstraße ist aufgrund ihres hohen Alters in einem schlechten Zustand und soll durch ein Trennsystem ersetzt werden.
Bestandssituation: Vorhandene Bäume stehen in zu gering bemessenen Baumscheiben, wechselnde Plattenbeläge im Gehweg
Neben der Umstrukturierung des Kanalsystems wird auch der Straßenraum in der Grevingstraße angepasst. Die vorhandenen Baumscheiben werden vergrößert, die Fahrbahn und die Gehwege werden neu befestigt. Für Pkw und Fahrräder sollen neue Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Der Verkehrsraum wird im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit überarbeitet.
Informationsveranstaltung am 26. September 2023
Am 26. September hat eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Anliegerinnen und Anlieger stattgefunden. Die aufgenommenen Anregungen werden geprüft und das Ergebnis anschließend auf dieser Seite veröffentlicht. Präsentation der Bürgerinformation am 26. September 2023 (PDF, 4.60 MB)
Anregungen aus der Infoveranstaltung am 26. September 2023
Anregung | Hinweis Verwaltung |
Anordnung von Sperrpfosten im Bereich der Polizeistation prüfen, um den vorhandenen Durchgangsverkehr zu unterbinden. | Die Verkehrserhebung vom 14.09.2022 zeigt ein typisches Verkehrsaufkommen für eine innerstädtische Straße, die der Erschließung des Wohngebiets und der Schule dient. Es wurde ein Verkehrsaufkommen im Durchgangsverkehr von maximal 20 Kfz in der Spitzenstunde ermittelt. Das Aufkommen liegt in einem geringen Bereich. Eine Sperrung (z. B. mit Sperrpfosten) würde somit mehr Anliegende in der Erreichbarkeit einschränken, als Durchgangsverkehr vermieden würde. Eine Sperrung der Grevingstraße würde weiterhin den Quell- und Zielverkehr über die Metzer Straße und damit die Belastung der Anwohnenden im nördlichen Bereich der Grevingstraße erhöhen. Gleichzeitig tritt eine umwegige Verkehrsführung ein. Das zeigt sich auch in den Anträgen und Beschlüssen der Vergangenheit. Die zuletzt beschlossene und umgesetzte Sperrung wurde nach ca. 6 Monaten wieder aufgehoben. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist eine Sperrung der Grevingstraße aus den genannten Gründen nicht zu empfehlen. |
Verschärfte Kontrollen durch das Ordnungsamt durchführen lassen, um rechtswidriges Parken zu verhindern. | Anregung wurde an das Ordnungsamt weitergegeben. |
Wendemöglichkeit für die AWM in der Stichstraße 4 nachweisen. | Wird im Zuge der Ausführungsplanung im Detail berücksichtigt |
Einhaltung der Vorfahrtsregel „rechts vor links“ durch Markierungen bzw. Beschilderung fördern. | Anregung wird vom Ordnungsamt geprüft. |
Prüfung von Anwohnerstellplätzen und E-Ladesäulen im Straßenraum. | Eine Ladesäule für zwei Elektroautos wird im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Die Anordnung von Anwohnerstellplätzen wird im Rahmen des integrierten Parkraumkonzepts geprüft. |
Freihaltung der Zufahrten zwischen Haus Nr. 35 und 37a durch zusätzliche Markierungen auf der Fahrbahn verdeutlichen. | Anregung wurde als Vorschlag im Markierungs- und Beschilderungsplan mit aufgenommen. |
Freigabe von Flächen des Schulhofs der PRIMUS Schule Münster für Bewohnerparken während der Baumaßnahme. | Neben der schulischen Nutzung sind die Schulhöfe entsprechend der „Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen“ außerhalb des Schulbetriebes zum Spielen frei gegeben. Eine Bereitstellung der Fläche als Parkplatz während der Bauarbeiten kommt daher nicht in Betracht. |
Werden die Kosten für den Einbau von Rückschlagklappen von der Stadt Münster übernommen? | Die Kosten für den Einbau von Rückschlagklappen werden seitens der Stadt Münster nicht übernommen. Sollte jedoch Bedarf bestehen, wenden Sie sich bitte nach Bekanntgabe der ausführenden Baufirma direkt an diese, um den Einbau untereinander abzustimmen. |
Kann im Zuge der Gesamtmaßnahme das Mischsystem in der Stichstraße 2 auf ein Trennsystem umgestellt werden? | Der Mischwasserkanal in der Stichstraße 2 ist in einem baulich guten Zustand und muss demnach nicht im Zuge der Gesamtmaßnahme erneuert werden. Wann die Umstellung von einem Misch- auf ein Trennsystem in der Stichstraße 2 erfolgt kann zum jetzigem Zeitpunkt nicht benannt werden. |
Ausblick
- Baubeschluss wurde am 6. Februar 2024 eingeholt
- Baubeginn voraussichtlich im 1. Quartal 2025
- Bauende voraussichtlich im 4. Quartal 2025