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Wie und wo kann ich wählen?
Sofern Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie bis zum 24.08.2025 Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief. Dieser enthält alle weiteren Informationen zur Urnenwahl oder Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Bei der Urnenwahl gibt man seine Stimme persönlich in einem Wahllokal ab, indem man den Stimmzettel dort vor Ort geheim in einer Wahlkabine kennzeichnet und anschließend in eine Wahlurne wirft. Die Wahllokale haben von 8 - 18 Uhr am Wahltag geöffnet.
Die Briefwahl erfolgt durch Beantragung eines Wahlscheins bei der Wahlbehörde. Beantragt werden kann diese mithilfe eines QR- Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder mit dem auf dem Brief (rückseitig) abgedruckten Antragsformular. Die Wahlunterlagen werden ausgefüllt und können kostenfrei für alle Wahlberechtigten per Post zurückgesendet werden. Wichtig ist, dass die Rücksendung rechtzeitig erfolgt, so dass der Wahlbrief und enthaltene Stimmzettel in die Auszählung zur Wahl am Wahlabend des 14.09.2025 ab 18 Uhr einbezogen werden kann.