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Wahl ABC Integrationsrat
Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis
Am 13. September 2020 wird in Münster der Integrationsrat gewählt.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. Staatsangehörigkeitsgesetz erworben hat kann nur durch Antrag bis zum 1. September 2020 in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Integrationsrat aufgenommen werden.
Diesen Antrag können Sie ab dem 18. August 2020 in einen der beiden Hauptwahlbüros stellen.
Tipp: Buchen Sie einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Bringen Sie ggfs. geeignete Nachweise mit, z. B. Einbürgerungsurkunde.
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