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Wahl ABC Integrationsrat
Auszählungsverfahren
Die zugelassenen Wahlvorschläge erhalten so viele Sitze zugeteilt, wie ihnen im Verhältnis der auf sie entfallenen Stimmzahlen zustehen. Geregelt ist dies in § 24 der Wahlordnung. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleicher Höchstzahl das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
- Informationen zum Höchstzahlverfahren d'Hondt