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Wahl ABC Integrationsrat
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu prüfen. Die Überprüfung von Daten anderer Personen kann nur in den eingeschränkten Fällen des § 7 Abs. 4 der Wahlordnung erfolgen.
Die Einsichtnahme kann vom 24. bis 28. August 2020 im Hauptwahlbüro erfolgen.