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Wahl ABC Integrationsrat
Wählbarkeit
Wählbar sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Münster. Sie müssen am Wahltag seit mindestens drei Monaten Ihre Hauptwohnung in der Stadt Münster haben.
Wenn Sie für den Integrationsrat kandidieren möchten, müssen Sie in einem formellen Wahlvorschlagsverfahren ähnlich dem bei der Kommunalwahl vorgeschlagen werden. Es können Wählerguppen und Einzelbewerber vorgeschlagen werden. Wahlvorschläge müssen bis zum 27. Juli 2020, 18 Uhr, im Wahlamt, Stadthaus 1, Zi. 120, Tel. 02 51/4 92-33 92, vorliegen.