Seiteninhalt
Wahl ABC Integrationsrat
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten sollen bis spätestens 23. August 2020 eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben.
Nehmen Sie diese Wahlbenachrichtigung bitte zusammen mit Ihrem Pass/Ausweis zur Stimmabgabe in Ihr Wahllokal. Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte ausgeübt werden.
Haben Sie bis zu diesem Termin noch keine Benachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, so erkundigen Sie sich bitte unverzüglich beim Wahlamt.