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Wahl ABC Integrationsrat
Wahlrechtsgrundsätze
Der Integrationsrat der Stadt Münster wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, geheimer und öffentlicher Wahl gewählt. Dies ist in § 1 (2) der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrat der Stadt Münster festgelegt.
Damit sind die Wahlgrundsätze festgeschrieben:
Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann wählen.
Unmittelbar: Die Mitglieder werden direkt gewählt (ohne Zwischeninstanzen).
Frei: Jede Person kann ohne Zwang und Kontrolle entscheiden, ob sie wählt und wen sie wählt.
Gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht bei der Auszählung.
Geheim: Niemand darf und kann feststellen, wie ein anderer gewählt hat.