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Wahl ABC Kommunalwahlen
An-, Ab- und Umzug nach Erstellung des Wählerverzeichnisses
In das Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am 9. August 2020 bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet waren. Personen mit Nebenwohnung sind nicht eingetragen.
Wegzug aus Münster
Ziehen Sie bis zum Wahltag aus Münster weg, so geht das Wahlrecht für die Kommunalwahlen in Münster verloren. Eventuell bereits abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Dies gilt auch, wenn aus einer Hauptwohnung eine Nebenwohnung wird.
Zuzug nach Münster
Wahlberechtigte, die sich bis zum 28. August 2020 bei der Meldebehörde anmelden, werden automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie erhalten automatisch nach der Anmeldung bei der Meldebehörde eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Umzug in Münster
Bei einem Umzug innerhalb von Münster, der bis zum 28. August 2020 bei der Meldebehörde gemeldet wird, bleiben Sie in ihrem bisherigen Wählerverzeichnis und Stimmbezirk eingetragen. Möchten Sie nicht in Ihrem bisherigen Stimmbezirk wählen, können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Von der Meldebehörde gibt es bei Abgabe der Meldung ein Merkblatt. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Telefon 02 51/4 92-33 90).
Hinweise für Personen, die sich nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses (9. August 2020) in Münster an-, ab- oder ummelden
- Merkblatt der Meldebehörde zu den Kommunalwahlen (PDF, 22.8 KB)